Energiepreis-Protest > Stadtwerke Bad Salzuflen

Wertung offensichtlicher Fehler in Jahresabrechnung

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arebel:
@alle,

danke für Eure amtworten.

1.
Wie verhält es sich denn damit, dass bei einem solchen Vorgehen die geschuldete und strittige da als unbillig gerügte Summe ja nie verjähren kann, wenn das EVU laufend mit den aktuellen Abschlägen erstmal alte, aus sicht des EVU ja berechtigte Forderungen deckt.
Gibt es so etwas wie \"Verjährungsverschleppung o.ä. ?\"


2.Wenn dies einige Jahre so läuft, und dann auf einmal das EVU umschwenkt und in der letzten aktuellen EVU die Abschläge des letzten Abrechnungsjahres korrekt angibt, und als Zusatz einen Posten aufweist, der da heisst: \"Weitere offene Posten: Summe XXXX.\" und dies ohne weitere Hinweise.

Das ist doch dann wohl ein offensichtlicher Fehler, oder ?

Gruß
arebel

bolli:

--- Zitat ---Original von arebel
1.
Wie verhält es sich denn damit, dass bei einem solchen Vorgehen die geschuldete und strittige da als unbillig gerügte Summe ja nie verjähren kann, wenn das EVU laufend mit den aktuellen Abschlägen erstmal alte, aus sicht des EVU ja berechtigte Forderungen deckt.
Gibt es so etwas wie \"Verjährungsverschleppung o.ä. ?\"

--- Ende Zitat ---
Wenn Sie ein Aufrechnungsverbot ausgesprochen haben und Ihre Zahlungen der Abschläge unter Angabe von Bezugsmonat und Jahr vornehmen, kann das EVU intern erstmal machen was es will, rechtmäßig ist das deswegen noch lange nicht.

Aber geklärt wird dieses wohl erst am Ende in einem entsprechenden Prozess. Dann wird sich herausstellen, welche Forderungen bereits verjährt sind, von denen das EVU möglicherweise dachte, sie wären beglichen.  :D

okieh:
Die EWE macht das ebenfalls und argumentiert mit einer Kontokorrentabrede, die dies ja dann u.U. rechtfertigen würde (wenn man das Vorliegen einer derartigen Abrede bejahen müsste)

LG Potsdam weist EWE-Klage ab

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