Wie allgemein bekannt ist, sind die Preise in der Grundversorgung an den Maßstab der Billigkeit gekoppelt. Gestiegene Beschaffungskosten dürfen an die Kunden weitergegeben werden, wenn dies nicht an anderer Stelle durch gesunkene Kosten aufgefangen wird. Eon-Avacon hat sich nun etwas Besonderes einfallen lassen und die Preise im Grundversorgungstarif
\"ErdgasTarif\" ausschließlich an die Heizölpreise gekoppelt. Auf der Internetseite kann man
lesen :
Dieses Angebot macht es Ihnen so einfach wie möglich. Sie werden in die Grundversorgung mit Erdgas aufgenommen - eine Vertragsunterzeichnung ist hierfür nicht erforderlich.
Merkmale ErdgasTarif:
* der Vertrag gilt unbefristet
* keine Vertragsunterzeichnung notwendig
* Kündigungsfrist beträgt einen Monat auf das Ende eines Kalendermonats
* Bei nachhaltigen Preisänderungen im Heizölmarkt werden die Erdgas-Preise entsprechend angepasst.
Diese Formulierung entspricht genau derjenigen Klausel im ErdgasClassic, die Eon-Avacon gerade von den Gerichten um die Ohren gehauen wird ! Streng genommen dürfte damit aus dem Grundversorgungstarif ein Sondervertrag geworden sein, weil die Preisänderungsklausel nicht der GVV entspricht.