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Autor Thema: Preisänderungen Grundversorgung  (Gelesen 4182 mal)

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Offline Christian Guhl

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Preisänderungen Grundversorgung
« am: 06. Juli 2010, 23:59:12 »
Wie allgemein bekannt ist, sind die Preise in der Grundversorgung an den Maßstab der Billigkeit gekoppelt. Gestiegene Beschaffungskosten dürfen an die Kunden weitergegeben werden, wenn dies nicht an anderer Stelle durch gesunkene Kosten aufgefangen wird. Eon-Avacon hat sich nun etwas Besonderes einfallen lassen und die Preise im Grundversorgungstarif
\"ErdgasTarif\" ausschließlich an die Heizölpreise gekoppelt. Auf der Internetseite kann man lesen :
Dieses Angebot macht es Ihnen so einfach wie möglich. Sie werden in die Grundversorgung mit Erdgas aufgenommen - eine Vertragsunterzeichnung ist hierfür nicht erforderlich.
Merkmale ErdgasTarif:
    * der Vertrag gilt unbefristet
    * keine Vertragsunterzeichnung notwendig
    * Kündigungsfrist beträgt einen Monat auf das Ende eines Kalendermonats
    * Bei nachhaltigen Preisänderungen im Heizölmarkt werden die Erdgas-Preise  entsprechend angepasst.
Diese Formulierung entspricht genau derjenigen Klausel im ErdgasClassic, die Eon-Avacon gerade von den Gerichten um die Ohren gehauen wird ! Streng genommen dürfte damit aus dem Grundversorgungstarif ein Sondervertrag geworden sein, weil die Preisänderungsklausel nicht der GVV entspricht.

Offline Cremer

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Preisänderungen Grundversorgung
« Antwort #1 am: 07. Juli 2010, 07:28:12 »
Na toll,

Nach diesem neuen Tarif ist das Gas ja in Sachsen-Anhalt erheblich teuerer (5%) als in Niedersachsen :rolleyes:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Christian Guhl

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Preisänderungen Grundversorgung
« Antwort #2 am: 07. Juli 2010, 10:07:21 »
Das war schon immer so ! Schließlich musste man ja angeblich nach der Wende erhebliche Investitionen in die Netze stecken. Oder man hat vielleicht in den Verträgen mit Gazprom eine Klausel, nach der das Gas, wenn es in den neuen Bundesländern verbraucht wird, mehr kostet :D
Aber um die Preisunterschiede geht es hier nicht. Das merkwürdige ist doch, das der Grundversorgungs-Gaspreis nicht nach billigem Ermessen festgesetzt wird, sondern an den Heizöl-Preis gekoppelt wird. Noch dazu mit einer Formulierung, wegen der Eon-Avacon zur Zeit gerade größten Ärger am Hals hat.
Die Frage ist : Kann in der Grundversorgung eine andere Preisänderungsklausel als der § 5.2 GasGVV benutzt werden, oder wird die Grundversorgung dadurch meiner Meinung nach zum Sondervertrag ?

Offline AKW NEE

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Preisänderungen Grundversorgung
« Antwort #3 am: 07. Juli 2010, 10:25:42 »
Strom und Gas waren für Kunden der E.ON in Sachsen-Anhalt schon immer teurer als in Niedersachsen.

Wenn die Avacon wirklich die Preisänderungen allein an die Änderungen beim Heizölpreis koppelt und dabei die bestimmungen der GasGVV vernachlässigt, kann es keine Grundversorgung mehr sein.

Offline bolli

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Preisänderungen Grundversorgung
« Antwort #4 am: 08. Juli 2010, 08:16:53 »
Da die Gaspreiskoppelung an den Ölpreis ja bereits vom BGH geprüft worden ist, lässt sich wohl trefflich auf die Begründungen aus diesem Verfahren zurückgreifen.

Hier BGH VIII ZR 304/08 v. 24.03.2010 ist da einiges zu geschrieben, was aus meiner Sicht gut passt.
Daher eignet sich eine Bindung an den Ölpreis wohl gerade nicht als Begründung für gestiegene Beschaffungskosten von Gas. Insoweit handelt es sich also nicht um eine preisliche Bestimmung auf der Basis der GasGVV und somit eben auch nicht um einen Grundversorgungstarif.

Offline Christian Guhl

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Preisänderungen Grundversorgung
« Antwort #5 am: 20. Juli 2010, 10:41:55 »
Eon-Avacon hat \"den Bolzen\" anscheinend bemerkt. Die Internetseite wurde geändert. Vielleicht sollte man doch mehr Wert auf qualifiziertes Personal legen !
Nicht immer ist billig auch gut !

 

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