Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Gerichtlich vereidigte Sachverständige
Lothar Gutsche:
Das Bundeskartellamt hat nach einer Pressemeldung vom 20.10.2010 verbindliche Qualitätsstandards für ökonomische Gutachten veröffentlicht. Die Pressemitteilung lässt sich abrufen unter http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2010_10_20.php, die 11-seitige Vorgabe mit dem Titel \"Standards für ökonomische Gutachten\" unter http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Merkblaetter/Merkblaetter_deutsch/Bekanntmachung_Standards_final.pdf .
Wenn in einem Prozess ein Gutachter zur Klärung ökonomischer Fragen eingeschaltet wird, dann sollte das Gutachten mindestens den Anforderungen des Bundeskartellamtes genügen. Das müsste nicht nur bei Kartellprozessen, sondern auch bei Billigkeitsprozessen gelten, sofern eine Prozesspartei im Prozess Entsprechendes beantragt.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln