Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Gerichtlich vereidigte Sachverständige

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BerndA:
Hallo Liebe Mitstreiter,

ich suche eine Liste von neutralen und gerichtlich vereidigten Sachverständigen zum Thema Billigkeitsprüfung bei Gaspreisen für das Gebiet NRW.

Existieren solche Verzeichnisse überhaupt, bzw. wie kommt man an die Adresse eines solchen Gutachters ?

Gruß

BerndA

jofri46:
Evtl. hilft eine Suche unter http://www.wpk.de/wpverzeichnis

wpk = Wirtschaftsprüferkammer (eine öffentlich-rechtliche Koörperschaft). Unter dem Suchbegriff \"Branchen\" gibt es Adressen für die Branche \"Energie- und Wasserversorgung\".

Viel Erfolg!

eon-rebell:
Als neutralen Sachverständigen kann ich

Herrn Prof. Dr. Uwe Leprich
(Spezialist für Energiewirtschaft)
Hochschule für Technik und Wirtschaft -HTW- des Saarlandes
- Fakultät für Wirtschaftswissenschaften -
Waldhausweg 14
66123 Saarbrücken

empfehlen.

Interessant ist auch seine Expertise vom 22. Feb. 2006 mit dem Titel \"Benötigte Unterlagen für eine Billigkeitsprüfung von Gaspreisen und ihren Erhöhungen im Allgemeinen und der Gaspreise und Gaspreiserhöhungen der E.ON Hanse AG im Besonderen\".

mathaub:
Sachverständige:

Wem sind aus den bundesweit laufenden Prozessen Gutachter bekannt?
Sämtliche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, jedenfalls diejeingen mit höherer Kompetenz und entsprechender Ausstattung, sind mit der Versorgungswirtschaft verbunden. Oft stellt sich dann bei entsprechenden Internetrecherchen heraus, daß der beauftragte Gutachter selbst schon in der Versorgungswirtschaft in leitender Position tätig war. alles schon erlebt. (Pfalzgasprozesse in Frankenthal)

Bei Vorschlag der Gutachter, die schon aufsehenerregend in den Gasprozessen bei der Billigkeitskontrolle begutachtet haben, regt sich sofort erheblicher Widerstand der Versorgerseite.

bei Vorschlag eines universitären Lehrstuhls stellen Gerichte darauf ab, hier würde die betriebswirtschaftliche Kompetenz fehlen. Also: wen vorschlagen?

18.09.2010
mathaub

RR-E-ft:
Soweit im Prozess eine der Parteien einen Sachverständigen vorschlägt, dürfte dieser als \"verbrannt\" gelten.

Als betroffener Verbraucher verkneife man sich deshalb wohl besser einen entsprechenden Vorschlag.  

Es gibt durchaus Experten.

Gerichte könnten sich etwa an die für Energierecht zuständige  Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur bzw. die Beschlusskammer 10 des Bundeskartellamtes wenden, um einen Sachverständigen zu erfragen, der gerichtlich bestellt werden kann. Darauf sollte man die Gerichte hinweisen.

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