Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gerichtlich vereidigte Sachverständige  (Gelesen 4969 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline BerndA

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 210
  • Karma: +0/-0
Gerichtlich vereidigte Sachverständige
« am: 03. Juli 2010, 15:10:19 »
Hallo Liebe Mitstreiter,

ich suche eine Liste von neutralen und gerichtlich vereidigten Sachverständigen zum Thema Billigkeitsprüfung bei Gaspreisen für das Gebiet NRW.

Existieren solche Verzeichnisse überhaupt, bzw. wie kommt man an die Adresse eines solchen Gutachters ?

Gruß

BerndA

Offline jofri46

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 171
  • Karma: +0/-0
Gerichtlich vereidigte Sachverständige
« Antwort #1 am: 03. Juli 2010, 20:12:58 »
Evtl. hilft eine Suche unter http://www.wpk.de/wpverzeichnis

wpk = Wirtschaftsprüferkammer (eine öffentlich-rechtliche Koörperschaft). Unter dem Suchbegriff \"Branchen\" gibt es Adressen für die Branche \"Energie- und Wasserversorgung\".

Viel Erfolg!

Offline eon-rebell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 46
  • Karma: +0/-0
Gerichtlich vereidigte Sachverständige
« Antwort #2 am: 03. Juli 2010, 20:33:35 »
Als neutralen Sachverständigen kann ich

Herrn Prof. Dr. Uwe Leprich
(Spezialist für Energiewirtschaft)
Hochschule für Technik und Wirtschaft -HTW- des Saarlandes
- Fakultät für Wirtschaftswissenschaften -
Waldhausweg 14
66123 Saarbrücken

empfehlen.

Interessant ist auch seine Expertise vom 22. Feb. 2006 mit dem Titel \"Benötigte Unterlagen für eine Billigkeitsprüfung von Gaspreisen und ihren Erhöhungen im Allgemeinen und der Gaspreise und Gaspreiserhöhungen der E.ON Hanse AG im Besonderen\".

Offline mathaub

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 39
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.recht-hauber.de
Gerichtlich vereidigte Sachverständige
« Antwort #3 am: 18. September 2010, 13:59:34 »
Sachverständige:

Wem sind aus den bundesweit laufenden Prozessen Gutachter bekannt?
Sämtliche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, jedenfalls diejeingen mit höherer Kompetenz und entsprechender Ausstattung, sind mit der Versorgungswirtschaft verbunden. Oft stellt sich dann bei entsprechenden Internetrecherchen heraus, daß der beauftragte Gutachter selbst schon in der Versorgungswirtschaft in leitender Position tätig war. alles schon erlebt. (Pfalzgasprozesse in Frankenthal)

Bei Vorschlag der Gutachter, die schon aufsehenerregend in den Gasprozessen bei der Billigkeitskontrolle begutachtet haben, regt sich sofort erheblicher Widerstand der Versorgerseite.

bei Vorschlag eines universitären Lehrstuhls stellen Gerichte darauf ab, hier würde die betriebswirtschaftliche Kompetenz fehlen. Also: wen vorschlagen?

18.09.2010
mathaub

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Gerichtlich vereidigte Sachverständige
« Antwort #4 am: 18. September 2010, 14:06:37 »
Soweit im Prozess eine der Parteien einen Sachverständigen vorschlägt, dürfte dieser als \"verbrannt\" gelten.

Als betroffener Verbraucher verkneife man sich deshalb wohl besser einen entsprechenden Vorschlag.  


Es gibt durchaus Experten.

Gerichte könnten sich etwa an die für Energierecht zuständige  Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur bzw. die Beschlusskammer 10 des Bundeskartellamtes wenden, um einen Sachverständigen zu erfragen, der gerichtlich bestellt werden kann. Darauf sollte man die Gerichte hinweisen.

Offline Lothar Gutsche

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 182
  • Karma: +2/-0
Gerichtlich vereidigte Sachverständige
« Antwort #5 am: 27. Oktober 2010, 16:07:27 »
Das Bundeskartellamt hat nach einer Pressemeldung vom 20.10.2010 verbindliche Qualitätsstandards für ökonomische Gutachten veröffentlicht. Die Pressemitteilung lässt sich abrufen unter http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2010_10_20.php, die 11-seitige Vorgabe mit dem Titel \"Standards für ökonomische Gutachten\" unter http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Merkblaetter/Merkblaetter_deutsch/Bekanntmachung_Standards_final.pdf .

Wenn in einem Prozess ein Gutachter zur Klärung ökonomischer Fragen eingeschaltet wird, dann sollte das Gutachten mindestens den Anforderungen des Bundeskartellamtes genügen. Das müsste nicht nur bei Kartellprozessen, sondern auch bei Billigkeitsprozessen gelten, sofern eine Prozesspartei im Prozess Entsprechendes beantragt.

Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz