Was früher der Erbsenzähler ist bald der Buchstabenzähler :
Vor dem Bundesrat: Leistungsschutzrecht wirft Schatten voraus
http://leistungsschutzrecht.info/news/2013-03-05/vor-dem-bundesrat-leistungsschutzrecht-wirft-schatten-voraus
Darf nach dem angedachten Leistungsschutzrecht wenigstens noch aus abgeschriebenen Doktorarbeiten mehr als eine Zeile zitiert werden? Sonst brechen für die "Plagiatsforscher" schwere Zeiten an.
Ist eine weitergereichte Information über ein Ereignis schon geistiges Eigentum? Ist ein ausgewiesenes Zitat "Diebstahl geistigen Eigentums"? Betrug mit geistigem Eigentum Dritter kennt man als Plagiat bei Doktorarbeiten, wo Blender eine eigene geistige Leistung vortäuschen wollen.
Ja, das Presse-Leistungsschutzrecht steckt voller Widersprüche und wer weiß schon, was da vor wem genau geschützt werden soll. Fragt mal die Abgeordneten im eigenen Wahlkreis!
Wir leben in einem Informationszeitalter und zunehmend in einer Wissensgesellschaft. Man will hier Informationen einmauern um sie für Geld und Macht gefiltert zu verkaufen. Für jedes Komma einen Cent!?
Die Printmedien und Verlage schaden sich damit selbst, sie mauern sich vor den neuen Medien und deren Möglichkeiten letztendlich selbst ein. Kommunikation lässt sich in Demokratien und den heutigen Informationstechniken nicht mehr eingrenzen oder gar verhindern. Das wird wohl wieder so ein gesetzlicher Rohrkrepierer wenn nicht noch Vernunft einkehrt.