Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Vertragsverhältnis beendet

(1/5) > >>

mat19:
Hallo liebe Forumsmitglieder,

habe mich soeben neu angemeldet.
Ich verfolge seit Jahren die super Beiträge in diesem Forum und habe auch die Musterschreiben des BdE benutzt, um die Billigkeit der Gaspreisentwicklung bei Eon Avacon anzuzweifeln und der Gaspreiserhöhung zu widersprechen.
Dummerweise habe ich erst der Jahresabrechnung 2005/2006 erstmalig widersprochen. Weiterhin bin ich der Empfehlung des BdE gefolgt und habe die Gaspreiserhöhungen mit jeweils 2% mit gemacht. Vielleicht blöd von mir, aber ich wähnte mich damals auf der sicheren Seite gegenüber Eon.
Habe nun auch die verklausulierte Kündigung meines Classic-Vertrages zum 31.07.2010 bekommen.
Der einzige Vertrag, den ich jemals unterschrieben habe (noch bei Landesgas) datiert vom 17.12.90 (Lieferbeginn 27.12.90). Die Kündigungsfrist liegt in diesem Altvertrag bei drei Monaten vor Ende des jeweiligen Lieferjahres (also der 26.12.
jeden Jahres).
Ich habe vor, der \"Kündigung\" zum Datum 31.07.10 und der Rückstufung in den teureren Grundversorgungstarif zu widersprechen, um ein bisschen Zeit zu gewinnen, mir einen anderen Gasversorger zu suchen. Abgesehen davon, dass Eon sich darauf sicher nicht melden/einlassen wird, wäre ich für Eure Meinungen und Ratschläge zu diesem Vorhaben dankbar.

Cremer:
@mat19,

Wenn Sie einen Wechsel Ihres Gasliefranten planen, dann empfehle ich die Kündigung durch den neuen Gaslieferantgen durchführen zu lassen.

Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von mat19Ich habe vor, der \"Kündigung\" zum Datum 31.07.10 und der Rückstufung in den teureren Grundversorgungstarif zu widersprechen, um ein bisschen Zeit zu gewinnen, mir einen anderen Gasversorger zu suchen.
--- Ende Zitat ---
Das bringt nichts. Wenn die Frist eingehalten wird, ist die Kündigung wirksam.
Einen neuen Anbieter zu suchen, dauert max. 10 min z.B.hier

RR-E-ft:
Wenn eine längere Kündigungsfrist vertraglich vereinbart wurde, sollte man auf deren Einhaltung achten und deshalb auch schriftlich darauf hinweisen, dass die erklärte Kündigung deshalb nicht vor dem .... wirksam werden kann.

In 10 Minuten findet man vielleicht ein anderes Angebot. Die Belieferung durch einen anderen Lieferanten kann indes nicht so schnell erfolgen, schon wegen der vom neuen Lieferanten einzuhaltenden Fristen bei der Anmeldung der Netznutzung beim Netzbetreiber.

Die kurzfristige Kündigung scheint deshalb Kalkül zu haben.

mat19:
Vielen Dank für die Antworten!

Verwirrt mich jetzt aber ein bisschen.
Warum bringt das nichts? Von wem sind welche Fristen eingehalten worden?
Die Kündigung kann doch m. E. erst zum 26.12.10 ausgesprochen werden, weil ich nie einen anderen Vertrag unterschrieben habe als den Altvertrag.

Da erscheint mir die Antwort von RR-E-ft nachvollziehbarer.

Vielleicht können Sie mir ja noch ein bisschen verständlichen \"Background\" geben.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln