Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Vertragsverhältnis beendet
Christian Guhl:
Wenn die Frist und der Kündigungstermin eingehalten wird, bringt ein Widerspruch nichts. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Annahme bedarf. Ob jetzt im vorliegenden Fall noch der Vertrag von 1990 Gültigkeit hat, kann ich nicht beurteilen. Es hat Gerichte gegeben, die in der Umstellung auf den Classic eine Kündigung der Vorverträge gesehen haben (obwohl das Wort Kündigung niemals gefallen war). Wenn man jetzt davon ausgeht, dass der Classic eventuell rechtmässig zustande kam, ist die Kündigung vom Zeitpunkt und von der Frist in Ordnung. Im Prozess um diesen Vertrag wird sich auf die Kundenbroschüre berufen. In dieser Broschüre ist auch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen angegeben. Es geht hier doch darum, dass die Frist zu kurz ist, um Erdgas von einen anderen Anbieter zu beziehen. Man würde vielleicht einige Wochen in die Grundversorgung fallen. Das kann man doch angesichts der Jahreszeit vernachlässigen. Sollte der neue Lieferant bis September brauchen, müsste der August-Verbrauch im Grundversorgungstarif bezahlt werden. Und wie hoch ist dieser Verbrauch ? Ich verbrauche mit vier Personen im Sommer ca. 400 kwh im Monat für Warmwasser. Wenn der Wechsel sich also um vier Wochen verzögert, kostet mich das ca. 20€. Davon werde ich nicht arm und Eon-Avacon nicht reich. Und hinterher bin ich dann mal weg. Und das ist 20€ wert !
mat19:
Super. Vielen dank für die schnelle Antwort.
Das war mal deutlich und auch für mich nachvollziehbar.
Stimmt auch, dass die ca. 20,- Euro Mehrkosten \"Peanuts\" sind.
Aber was ist mit den bisher aufgelaufenen Kosten wegen der Widersprüche von mir? Die letzte Mahnung der Eon an mich ist aus Mai 09 und liegt bei einer Nachzahlung von rund 490,- Euro.
Danach habe ich, außer den neuen Vertragsangeboten, nichts mehr von Eon über Nachforderungen gehört.
Ich habe die Befürchtung, Eon wird mich gar nicht zu einem neuen Lieferanten lassen, bevor ich nicht die Forderungen erfüllt habe.
Christian Guhl:
Die vermeintlichen Forderungen von Eon haben mit dem Wechsel nichts zu tun !
Deswegen darf nicht blockiert werden. Wird nach meinen Erfahrungen auch nicht.
Auch nach einem Anbieterwechsel kann der ausstehende Betrag immer noch eingeklagt werden.
mat19:
Vielen Dank nochmals, für die Auskünfte.
Hat mir in meiner Entscheidungsfindung sehr geholfen.
Werde jetzt der Eon kündigen bzw. den \"Rauswurf\" aktzeptieren.
Vielleicht nicht so, wie Eon sich das vorstellt (Abschluss eines neuen Vertrages),
aber mir reichts jetzt mit der ewigen Widerspruchseinlegung und dem ganzen anderen Schriftverkehr zu Eon und zurück.
Einer Klage durch Eon sehe ich relativ gelassen entgegen.
Erstens ist es nicht so viel, was ich nachzahlen müsste und zweitens haben viele Gerichte ja schon sehr positiv für die einzelnen Kunden entschieden.
Mal abwarten, was passiert.
Ich bleibe auf jeden Fall in diesem Forum und berichte weiter, wenn´s denn jemanden interessiert.
Ich werde höchstwahrscheinlich jetzt auch dem Bund der Energieverbraucher beitreten und in den Prozesskostenfonds einzahlen. Man weiß ja nie wo für es mal nützlich ist. Auf jeden Fall gebe ich das Geld lieber hier aus, als es Eon oder den anderen großen \"Energielieferanten\" in den gierigen Rachen zu schieben.
Cremer:
@mat19
gute Entscheidungen !
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