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Preiserhöhung

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userD0010:
@RR-E-ft
Wie gut, dass es aufmerksame Advokaten gibt.
Allerdings hat der hiesige Versorger die von Ihnen aufgezeigte Praxis (auch Preiserhöhungen) jetzt erst in der Presse angekündigt. Eine schriftliche Einladung zur Zustimmung zur Preiserhöhung ist bislang nicht erfolgt.

Es macht aber nichts, dass man nicht (oder nicht immer) alles weiß.
Dafür haben wir ja Sie !

P.S.
Nach meinem Kalender müsste RWE mir vergangene Woche (bei behaupteter Sechswochenfrist) die Ankündigung zur Kenntnis gegeben haben, wenn tatsächlich zum 01. Aug. 2010 die \"dringend notwendige\" Preiserhöhung zum Überleben notwendig ist. Man hat ja gestiegene Beschaffungskosten, schon allein durch die Gründung diverser Tochter- und Beteiligungsunternehmen.

RR-E-ft:
Der Grundversorger ist verpflichtet, eine briefliche Mitteilung an die Kunden zeitgleich mit der Veröffentlichung in der Presse zu versenden. Dass diese briefliche Mitteilung nach deren Versendung dann auch ankommt, liegt in der Verantwortung des Postdienstleisters hinsichtlich der Übermittlung und beim Kunden hinsichtlich der Funktionsfähigkeit seines Breifkastens.

Bei dieser brieflichen Mitteilung handelt es sich auch nicht um eine Einladung auf Zustimmung, sondern allein um die Mitteilung über die bereits erfolgte Ausübung eines bestehenden einseitigen Leistungsbestimmungsrechts iSv. § 315 Abs. 1 BGB durch unwiderrufliche Willenserklärung gem. § 315 Abs. 2 BGB, die ihrerseits gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB iVm. § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV der gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegt.

Wenn so eine briefliche Mitteilung den Kunden erreicht und diese etwaig auch gestiegene Beschaffungskosten als Begründung enthält, kann dies für den Kunden Veranlassung sein,

1. den Vertrag zu kündigen und den Lieferanten zu wechseln,

2. gegen die geänderten Preise Widerspruch einzulegen und diese als unbillig zu rügen, insbesondere mit Rücksicht auf die gesunkenen Großhandelspreise (von denen nicht nur Vattenfall betroffen ist),

3. diese der Staatsanwaltschaft zu übermitteln, um dieser Gelegenheit zu geben, selbstständig zu prüfen, ob nach der Rechtsprechung des BGH von der gesetzlichen Bindung der Allgemeinen Tarife an den Maßstab der Billigkeit und der daraus folgenden Verpflichtung zur Weitergabe gesunkener Beschaffungskosten bei energiewirtschaftlich- rationeller, effizienter Betriebsführung und von der Betrugsstrafbarkeit unbillig überhöht kalkulierter Tarife mit Rücksicht auf die gesunkenen Großhandelspreise nicht etwa ein hinreichender Tatverdacht zur Eröffnung eines Ermittlungverfahrens besteht, der weitere behördliche Maßnahmen zur Folge haben kann,

4. das Bundeskartellamt wie zuvor schon die Staatsanwaltschaft zu informieren, damit dieses ggf. dem Verdacht der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Energieversorgungsunternehmen auch mit Rücksicht auf § 29 GWB nachgehen kann.  

Bei den vom Grundversorger einseitig festgesetzten Strompreisen darf es sich wegen dessen gesetzlicher Verpflichtung aus §§ 1, 2 EnWG gerade nicht um Wunschpreise des Versorgers handeln, die ihm Wunschgewinne ermöglichen. Deshalb dürfen auch keine Wunschkosten Berücksichtigung finden, so dass der Versorger mit Rücksicht auf die Großhandelspreise nicht zu beliebigen - für eine andere Konzerntochter besonders vorteilhaften und gewinnbringenden  - Preisen den Strom beschaffen darf (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 43).  

Immerhin sollen Millionen Kunden von den beabsichtigten Preiserhöhungen und ggf. gesetzwidrig unterlassenen Preissenkungen betroffen sein.

Große Betroffenheit der RWE- Kunden


--- Zitat ---Deutschlands zweitgrößter Energieversorger RWE erhöht zum 1. August die Strompreise für rund 1,8 Millionen Kunden. In der Grundversorgung verteuere sich Strom um 7,7 Prozent, teilte der Konzern am Freitag in Essen mit. Für Haushaltskunden mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr stiegen die Stromkosten damit um 5,22 Euro monatlich.

Grund für die Preiserhöhung seien in erster Linie höheren Umlagen aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie gestiegene Beschaffungskosten, hieß es. RWE hatte zuletzt im Frühjahr 2009 den Strompreis in der Grundversorgung erhöht.
--- Ende Zitat ---

(Laut RWE ca. 1,8 Mio Kunden x 62,64 EUR/ Jahr)

Bei E.ON sollen rund 4 Mio. Kunden von Strompreiserhöhung betroffen sein.

Laut EID seien weitere Preiserhöhungen wahrscheinlich.

Wieviele Kunden in welchem Umfang ggf. tatsächlich betroffen sind, haben die Behörden zu ermitteln, denen dafür die notwendigen Mittel in die Hand gelegt sind. Ich könnte mir jedenfalls gut vorstellen, dass bei den Behörden ein öffentliches Interesse an der Sachverhaltsaufklärung anerkannt wird, wenn flächendeckend entsprechende Anzeigen bei den Behörden eingehen. Man muss sie ggf. aus ihrem Schlaf rütteln.

Für andere wird es - in gewohnter Manier - wieder nur Veranlassung sein, sich in die Ecke zu setzen und über die profitgierigen Steckdosen und den Staat sowieso zu meckern, ggf. im Stillen den ollen Marx (\"Charly Chemnitzer\")  zu loben, der es schon früher wusste und zu versuchen, mit einem Bierchen den Ärger darüber runterzuspülen. Die Menschen sind eben verschieden und reagieren deshalb auch unterschiedlich. Nicht möglich sein wird es weiterhin, jeden der darob betrübt ist, dass die Welt so schlecht geworden sei, ein Taschentuch zu reichen, um ggf. die Tränen zu trocknen.

RR-E-ft:
Für alle, denen angesichts der vom Vattenfall- Chef in dem FAZ- Interview genannten gesunkenen Großhandelspreise nicht klar und verständlich sein sollte, welche Marktgesetze von marktbherrschenden Energieversorgungsunternehmen wohl kraft ihrer Marktmacht außer Kraft gesetzt werden sollen, der kann sich hier einen Minikino- Film herunterladen:

http://www.rwe.com/web/cms/mediablob/de/247938/data/59958/39381/transparenz-offensive/der-strompreis/Grosshandelspreise.exe (Dateigröße 12,2 MB)

Hätten die Atomkonzerne ihre doch angeblich so zuverlässigen KKW (Biblis, Krümmel, ...) doch so zuverlässig weiterlaufen und deren Reststrommengen abarbeiten lassen, wäre noch mehr Strom auf dem Markt bei geringeren variablen Grenzkosten verfügbar gewesen, was wohl noch geringere Großhandelspreise zur Folge gehabt hätte.  Gerade durch die Unzuverlässigkeit dieser Meiler bzw. deren Betreiber wurde das Stromangebot  verknappt. Siehste hier.

Weitergabe gestiegener Großhandelspreise laut RWE


Nach den gleichen Maßstäben wie zuvor mit schöner Regelmäßigkeit gestiegene Großhandelspreise an die Kunden weitergegeben wurden, müssen eben nun auch ebenso gesunkene Großhandelspreise bei den privaten Haushalten ankommen.

tomxl:
Hallo,

ich glaube wir weichen hier etwas vom eigentlichen Thema ab.

Mein Anliegen war es herauszubekommen, wie und bis wann ich durch meinen Stromlieferanten, über die bevorstehende Preiserhöhung, informiert werden muss.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ist es so, dass es ausreicht wenn der Stromversorger mich über eine Anzeige in der Tagespresse über die bevorstehende Preiserhöhung informiert.
Es muss also nicht zwingend eine persönliche schriftliche information erfolgen.

Ist das richtig so?

Netznutzer:
Es wird wohl ausreichen, wenn der Lieferant nachweisen kann, dass du in der Datenbank der Serienbriefes vorhanden warst und somit ein Anscschreiben erstellt wurde. Es wird nicht erwartet, dass diese Nachricht per Einschreiben/Rückschein versendet wird, um einen qualifizierten Nachweis zu erbringen.

Gruß

NN

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