Energiebezug > Strom (Allgemein)
Preiserhöhung
tomxl:
Hallo,
Ich habe mal wieder eine Frage an Euch.
Ist es bei einer Strompreiserhöhung egal, wie weit vorher diese dem Endkunden mitgeteilt wird. Ich habe da so eine Frist von 6 wochen vor eintreten der Erhöhung auf dem Schir ist das richtig?
Und, ist es richtig, dass es ausreicht, eine Preiserhöhung ausschließlich in der Tagespresse bekannt zu geben und dann diese frist beginnt?
Danke !
userD0010:
@tomxl
Natürlich reicht es den Energieversorgern, in der Presse die anstehenden Preisanhebungen anzukündigen, ob vier, sechs oder acht Wochen vor deren Eintritt.
Es reicht doch, wenn man als Begründung gestiegene Bezugskosten nennt, auch wenn diese gestiegenen Bezugskosten bei oder durch die eigenen Beteiligungs- oder Tochtergesellschaften kalkuliert (oder besser) konstruiert wurden.
Und wer keine Tageszeitung bezieht, hat halt Pech gehabt und muss hinnehmen, was immer auch kommt.
Wer aber es auch wagt, auf diese \"Zeitungsanzeigen\" mit einem Leserbrief zu reagieren, wird feststellen, dass dafür ein Platz vorhanden ist.
Man hat´s ja mit einem Anzeigen-Großkunden zu tun !
Und daran kann man erkennen, wer Macht im Staate hat.
RR-E-ft:
In der Grundversorgung gilt § 5 Abs. 2 StromGVV.
--- Zitat ---Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
--- Ende Zitat ---
Wissen ist Macht. Nichts wissen macht nichts, man schreibt trotzdem munter los. ;)
RR-E-ft:
Derzeit ist keine Strompreiserhöhung notwendig.
Interview mit Vattenfall- Chef Hatakka in der FAZ
--- Zitat ---2010 ist kein einfaches Jahr, da Ebit und Cash-Flow aufgrund der Entwicklung der Großhandelspreise an der Strombörse unter Druck sind. Der Börsenpreis für Strom ist binnen zwei Jahren von 90 auf 50 Euro zurückgegangen.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Beim reinen Großhandelspreis, der durch Angebot und Nachfrage an der Strombörse entsteht, gehen wir davon aus, dass er die nächsten zwei, drei, vielleicht vier Jahre eher auf dem heutigen Niveau von 50 bis 55 Euro je Megawattstunde bleiben wird.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Wann steigen die Haushaltsstrompreise?
In diesem Jahr werden wir unsere Preise nicht mehr erhöhen. Der 1. Januar 2011 ist theoretisch der früheste Termin für eine Anpassung der Preise wegen der Umlagen für erneuerbare Energien durch den Gesetzgeber.
--- Ende Zitat ---
In einem sind sich die Konzernbrüder einschließlich Vattenfall offensichtlich einig:
Die um 4 Ct/ kWh gesunkenen Großhandelspreise werden entgegen gesetzlicher Verpflichtung jedenfalls nicht nach gleichen Maßstäben an die Haushaltskunden weitergegeben.
Das ist der eigentliche Skandal.
Statt dessen erhöhen E.ON und RWE sogar die Strompreise, wohl um die das durch die drastisch gesunkene Großhandelspreise gesunkene ebit und cash flow teilweise zu kompensieren. Der Gewinnanteil an den Haushaltskunden- Strompreisen wird allein schon durch die Nichtweitergabe der gesunkenen Großhandelspreise entsprechend erhöht.
PM der RWE Vertrieb AG vom 18.06.2010
--- Zitat ---Den Strompreis in der Grundversorgung erhöht die RWE Vertrieb AG nach 16 Monaten Preisstabilität zum 1. August 2010. Der Verbrauchspreis erhöht sich netto um 1,5 Cent/kWh. Das sind 1,79 Cent/kWh inklusive Umsatzsteuer. Mit der Preisanpassung werden hauptsächlich höhere Umlagen aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie gestiegene Beschaffungskosten weitergegeben.
--- Ende Zitat ---
Hat angesichts dieser Preispolitik der marktbeherrschenden Energiekonzerne gegenüber Haushaltskunden irgendwer den Kartellamtspräsidenten Mundt gesehen?!
Nur wenige Stadtwerke wie die Energieversorgung Leverkusen geben gesunkene Strombeschaffungskosten an die Kunden weiter:
Strompreis sinkt um 1,34 Ct/ kWh
--- Zitat ---Ab 1. Mai werden die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung für Privat- und Gewerbekunden um 0,69 Cent pro Kilowattstunde (netto) gesenkt. Die Grundpreise bleiben unverändert. Einschließlich der Preissenkung im Januar reduziert sich der Arbeitspreis innerhalb von vier Monaten um 1,34 Cent pro kWh.
--- Ende Zitat ---
Rechtlich ist die Lage so:
Grundversorger sind gem. §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas verpflichtet und haben nach § 36 Abs. 1 EnWG in Erfüllung vorgenannter gesetzlicher Verpflichtung Allgemeine Preise für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität und Gas öffentlich bekannt zu geben.
Die Allgemeinen Preise der Grundversorgung sind gesetzlich an den Maßstab der Billigkeit gebunden, was die Verpflichtung einschließt, rückläufige Kosten über Preisanapassungen an die Kunden weiterzugeben (BGH VIII ZR 320/07 Rn. 29), wobei nur solche Kosten einer effizienten Betriebsführung berücksichtigungsfähig sind, nicht jedoch „unnötige“ Kosten (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 43). Dies gilt auch für die Elektrizitätsbelieferung (BGH VIII ZR 204/08].
BGH, Urt. v. 13.01.10 VIII ZR 81/08 Rn. 18:
Aus der Bindung des Allgemeinen Tarifs an billiges Ermessen folgt, dass das Preisänderungsrecht des Gasversorgungsunternehmens nach § 4 AVBGasV mit der Rechtspflicht einhergeht, bei einer Tarifanpassung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen und den Zeitpunkt einer Tarifänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen. Die gesetzliche Regelung umfasst daher neben dem Recht des Versorgers zur Preisanpassung auch die Pflicht hierzu, wenn die Anpassung dem Kunden günstig ist (BGHZ 176, 244, Tz. 26; Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, aaO, Tz. 28, und vom 28. Oktober 2009, aaO, Tz. 29).
Vorsorglich zu verweisen ist auf die Entscheidung des BGH vom 09.06.2009 Az. 5 StR 394/08, wonach das Fordern entgegen gesetzlicher Bestimmungen unbillig einseitig festgesetzter Tarife und deren Zur-Abrechnung- Stellen durch ein Versorgungsunternehmen eine Betrugsstrafbarkeit der Verantwortlichen begründen können.
tomxl:
--- Zitat ---Original von h.terbeck
Und daran kann man erkennen, wer Macht im Staate hat.
--- Ende Zitat ---
Genau, das bestätigt sich immer wieder!
Ich hatte doch wirklich die Hoffnungh, dass es inzwischen den Kundenfreundlichen Stromanbieterwechsel gibt ;-)
In meinem bekanntenkreis und auch bei mir selbst, hat es noch nie reibungslos geklappt, den Stromanbieter zu wechseln.
Das sollte uns und vor allem der Politik (die das ganze erst möglich macht) wirklich zu denken geben.
Meine Erfahrung: Wer wechseln will, sollte sich auf mindestens 6 -12 Monate
kampf mit den Energiekonzernen einstellen....... oder never ending story.
Gruß, TomXl
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