Original von mamascha
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt bleiben genau die 2 Fragen:
1.\"Mit welchem Vorgehen im Prozess lässt sich der Zeugenbeweis kippen?\"
2. \"Gibt es Urteile (und -begründungen), in denen diese Strategie (Privatgutachten + Zeugenbeweis) gescheitert ist?\"
übrig.
Also kann hier im Forum zu diesen 2 Fragen etwas beitragen?
Falls nein kann man das ganze hier eh vergessen, da dann in den nächsten Wochen alle Prozesse der EnBW so ablaufen werden wie Sie in den Punkten 1-5 beschrieben haben.
Tja viel Luft um nichts!
Gruss
mamascha
@mamascha
Ein im Energierecht versierter Anwalt wird zunächst die Frage aufwerfen, ob es überhaupt im konkreten Vertragsverhältnis ein einseitiges Preisänderungsrecht bestand oder es sich vielleicht doch um einen Sondevertrag handelt, vgl. OLG Dresden, Urt. v. 13.07.10 Az. 9 U 93/09.
Ein im Energierecht versierter Anwalt wird weiter die Frage aufwerfen, ob die behaupteten Kostenänderungen zur Anpassung an die Marktverhältnisse auf der Vorlieferantenebene überhaupt erforderlich waren und anhand etwa der BAFA- Mitteilungen zur Entwicklung der Erdgasimportpreise oder des Monitoringberichts Strom und Gas 2007 der BNetzA Vortrag dazu halten, wie sich die
Großhandelspreise entwickelt hatten, und diesen substantiierten Vortrag unter Beweis stellen.
Waren die behaupteten Kostensteigerungen demnach unnötig, durften sie schon nicht über Preisänderungen auf die Kunden abgewälzt werden.
Er wird ferner herauskristallisieren, dass es auf die zwischenzeitliche Entwicklung
aller preisbildenden Kostenfaktoren des konkreten Preissockels ankommt.
Er wird aufzeigen, welche preisbildenden Kostenfaktoren dies im Einzelnen regelmäßig sind.
Soweit der kl. Vortrag schon zu diesen Punkten unsubstantiiert ist, wird er darauf verweisen, dass es bisher am notwendigen Vortrag fehlt, so dass eine beabsichtigte Beweisaufnahme auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis hinausliefe.
Ein im Energierecht versierter Anwalt, der die Sache hier verfolgt, kann wissen, welche entscheidenden Fragen den Zeugen ggf. zu stellen sind.
Wir sind nicht blöd genug, den entsprechenden
Fragenkatalog hier einzustellen, so dass sich die üblichen verdächtigen Zeugen darauf in Rollenspielen vorbereiten können.
Frelich gibt es Urteile, bei denen die Strategie Sachverständigengutachten und bei dessen Bestreiten Zeugenbeweis nicht gefruchtet hat.
Ein im Energierecht versierter Anwalt, der sich mit der Problematik befasst, kennt auch diese Entscheidungen.
Aber die Arbeit
Ihres Anwalts machen wir hier nicht.
Denn der schreibt ja schließlich Ihnen eine Rechnung, die Sie dann
an ihn bezahlen sollen.