Original von PLUS
Hier wurde ja vom Versorger eine Rechnung erstellt, allerdings nur für einen Zähler? Ist da vielleicht die Antwort zur Verjährung schon zweifelhaft?
Meines Erachtens ja.
Die Rechnung wurde erstellt und bezahlt. Der Anspruch aus dem Vertrag ist also entstanden und beglichen worden.
Wenn nun nach sieben Jahren festgestellt wird, dass die Rechnung fehlerhaft ist, ist der Anspruch verjährt.
Sinn der Verjährung ist, dass nach einer gewissen Zeit Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herrscht und eventuelle Ansprüche nicht ewig als Damoklesschwert herumhängen.
Wenn die Verjährung in diesem Fall nicht gelten soll, wann dann?
Die Verjährung in ihrem Zweck passt hier doch wie die Faust aufs Auge.
Geradezu haarsträubend finde ich die Aussage, der Verbraucher wäre verpflichtet, für eine korrekte Abrechnung zu sorgen und auch Fehler des Versorgers zu Gunsten des Verbrauchers zu korrigieren bzw. darauf aufmerksam zu machen.
Unvorstellbar! Lächerlich!
Was ist denn das für ein Rechtsverständnis: Der Privatkunde als Babysitter für den Geschäftsmann? :baby:
Auf welcher Rechtsnorm bzw. auf welchem Gesetz beruht denn eine solche Sichtweise?
Das soll ein Verbraucheranwalt sein?
Da krieg ich ja ne Gänsehaut ... brrrr
Außerdem ist folgende Aussage wohl auch nicht so zweifelsfrei richtig:
Die Vergütung für Stromlieferungen ist gesetzlich so geregelt, dass der Strom erst nach Rechnungsstellung zu zahlen ist. Der Anspruch entsteht damit erst, wenn die Rechnung erstellt ist.
Schließlich hat der Versorger auch einen Anspruch auf Abschlagszahlungen, die wohl auch geflossen sind. Somit besteht also schon gesetzlich durchaus zeitnah ein Anspruch auf Zahlung - wenn auch eine vorläufige Zahlung - des Stroms.
Was sagen die \"Forumsjuristen\" dazu?
ciao,
sh