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Autor Thema: LG Meiningen: Gaspreis ist billig  (Gelesen 6939 mal)

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Offline nomos

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LG Meiningen: Gaspreis ist billig
« am: 13. April 2008, 11:00:20 »
Das Landgericht Meiningen hat eine Sammelklage von 84 Erdgaskunden gegen die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis (SWSZ) abgewiesen.

\"Das Verfahren hat mehr als zwei Jahre gedauert und wir haben die Entwicklung der eigenen Bezugskosten im Detail offen gelegt\" , sagte SWSZ-Geschäftsführer Reinhard Koch am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Suhl. Das Gericht hatte die von der SWSZ dargestellten Gründe für die Preiserhöhungen anerkannt.

Freies Wort

Offline DieAdmin

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LG Meiningen: Gaspreis ist billig
« Antwort #1 am: 18. April 2008, 19:54:46 »
Zitat
Alle Gaskunden, die dem Aufruf des Bürgerbündnisses gefolgt waren und ihre Abschlagszahlungen gekürzt hatten, müssen die fehlenden Beträge nachzahlen

Wieso alle rebellischen Gaskunden? doch nur 84 Gaskunden hatten geklagt. Und auch nur, wenn man sich entscheiden sollte, das zu akzeptieren.

Ich denke mal, da sind sicherlich auch die meisten Sondervertragskunden
§307 BGB wäre doch da besser, oder?

Vielleicht sollte mancher Suhler mal diesbezüglich in den Foren-Bereich der Stadtwerke Gotha schauen :)

Versorger knickt vor Gericht ein

oder in den, der Ohra-Hörselgas. Ist auch ganz interessant:
So sieht es das Amtsgericht Gotha

Nicht verzagen, Forum fragen  :D

@Nomos, da erfährt man von jemand aus der weiten Ferne, wie es nun in Suhl weitergegangen ist. Herzlichen Dank

Offline RR-E-ft

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LG Meiningen: Gaspreis ist billig
« Antwort #2 am: 15. März 2009, 23:54:20 »

Offline DieAdmin

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LG Meiningen: Gaspreis ist billig
« Antwort #3 am: 16. März 2009, 08:36:31 »
Mittlerweile scheint ja das \"Freie Wort\" längerfristig zu archivieren. Aber da man nicht weiß, wie lang und man so selten was von der Suhler Klage liest.

Zitiert aus dem Artikel im vorangegangenen Beitrag:

Zitat
Vor dem Hintergrund der noch laufenden Klage zur Feststellung der Billigkeit des Gaspreises beim Oberlandesgericht (OLG) Jena mutmaßen einige Gaskunden, dass damit ihre Rechte ausgehebelt werden sollen
....
R. Koch: Zunächst ist sachlich festzustellen, dass die Sammelklage gegen die SWSZ vom Landgericht Meiningen nach einer umfangreichen Beweisaufnahme mit Urteil vom 12. März 2008 abgewiesen wurde. Zurzeit befinden wir uns noch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Jena.


Vielen Dank, Herr Fricke, für das Link :)

 

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