Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Sperrberechtigung ab Betrag von 100.- - wie berechnet sich das?
echtgut:
Angenommen, die Abschläge werden jeweils zum 10. eines Monats fällig und der Kunde zahlt immer zum Monatsanfang einen verringerten Betrag:
Stromanbieter mahnt jeweils zum Monatsanfang, bevor die Zahlung verbucht worden ist. Anfang Juni mahnt er nun einen Betrag von über 100.- an (und droht mit Sperre), bevor eine Zahlung eingetroffen ist, die den Mahnbetrag halbieren würde. Dann kann ja noch nicht gesperrt werden. Aber wie ist es, wenn die nächste Rate am 10. des Monats fällig wird? Könnte der Stromanbieter dann innerhalb von 3 Tagen sperren?
Jetzt mal abgesehen von dem Unbilligkeitseinwand ...
bolli:
--- Zitat ---Original von echtgut
Angenommen, die Abschläge werden jeweils zum 10. eines Monats fällig und der Kunde zahlt immer zum Monatsanfang einen verringerten Betrag:
Stromanbieter mahnt jeweils zum Monatsanfang, bevor die Zahlung verbucht worden ist. Anfang Juni mahnt er nun einen Betrag von über 100.- an (und droht mit Sperre), bevor eine Zahlung eingetroffen ist, die den Mahnbetrag halbieren würde. Dann kann ja noch nicht gesperrt werden. Aber wie ist es, wenn die nächste Rate am 10. des Monats fällig wird? Könnte der Stromanbieter dann innerhalb von 3 Tagen sperren?
Jetzt mal abgesehen von dem Unbilligkeitseinwand ...
--- Ende Zitat ---
Na ja, viel mehr (da häufiger falsch gemacht) interessiert eben doch, warum die Mahnbeträge auflaufen. Bei Kürzung wegen Unbilligkeitseinwand oder unwirksamer Preisanpassungsklausel besteht eben kein Sperrrecht des Versorgers, ggf. muss man sich dagegen gerichtlich im Wege einer einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen.
Was es sonst noch für Gründe geben könnte, seine Rechnung monatlich kontinuierlich zu kürzen, erschließt sich mir nicht. Nur einfach einbehalten ohne Gru8nd geht natürlich nicht. :(
echtgut:
Selbstverständlich nicht ohne Grund.
Nur der Grund (Unbilligkeitseinwand) wird ja nicht anerkannt und der Versorger bombardiert mit Mahnungen und Mahngebühren. Und bevor ich Angst haben muss, plötzlich im Dunkeln zu sitzen und zum Gericht laufen zu müssen, wollte ich mal fragen, ob anhand der Summe überhaupt gesperrt werden kann.
userD0010:
@echtgut
@bolli
Die Vorgehensweise erscheint mir völlig unlogisch.
Wenn man doch gegen die Jahresrechnung den Unbilligkeitseinwand erhebt, zahlt man doch üblicher Weise den billigen Gesamtpreis und berechnet auf der Basis des billigen Gesamtpreises hochgerechnet auf das Folgejahr seine Abschlagzahlungen. Dies geschieht ggf. unter Berücksichtigung des eigenen Verbrauchsverhaltens mit evtl. jährlichem Anstieg oder in etwa gleichbleibendem Verbrauch.
Die nun auf der Basis des als billig anerkannten Preises für das Folgejahr ermittelten Gesamtkalkulation dividiert man entweder durch 11 oder durch 12 und erhält den Betrag der laufenden monaltichen Abschlagzahlungen.
Diese entrichtet man gemäß Anforderung des Energieversorgers zum jeweiligen Termin am 01. oder am 10. eines jeden Monats.
Dann kann doch weder eine Mahnung, noch eine Androhung der Liefersperre erfolgen.
Wenn man allerdings die vom Energieversorger festgelegten Abschlagbeträge glaubt als unbillig erklären zu können und darauf Kürzungen vornimmt, steht nicht nur auf dünnem Eis, sondern ist bereits ausgerutscht.
echtgut:
--- Zitat ---Original von h.terbeck
@echtgut
@bolli
Die Vorgehensweise erscheint mir völlig unlogisch.
Wenn man doch gegen die Jahresrechnung den Unbilligkeitseinwand erhebt, zahlt man doch üblicher Weise den billigen Gesamtpreis und berechnet auf der Basis des billigen Gesamtpreises hochgerechnet auf das Folgejahr seine Abschlagzahlungen. Dies geschieht ggf. unter Berücksichtigung des eigenen Verbrauchsverhaltens mit evtl. jährlichem Anstieg oder in etwa gleichbleibendem Verbrauch.
Die nun auf der Basis des als billig anerkannten Preises für das Folgejahr ermittelten Gesamtkalkulation dividiert man entweder durch 11 oder durch 12 und erhält den Betrag der laufenden monaltichen Abschlagzahlungen.
Diese entrichtet man gemäß Anforderung des Energieversorgers zum jeweiligen Termin am 01. oder am 10. eines jeden Monats.
Dann kann doch weder eine Mahnung, noch eine Androhung der Liefersperre erfolgen.
--- Ende Zitat ---
Doch, wird so gemacht.
--- Zitat ---Wenn man allerdings die vom Energieversorger festgelegten Abschlagbeträge glaubt als unbillig erklären zu können und darauf Kürzungen vornimmt, steht nicht nur auf dünnem Eis, sondern ist bereits ausgerutscht
--- Ende Zitat ---
Ich habe damals das unter \"Musterschreiben\" abgelegte \"Musterschreiben während des Jahres\" von dieser Seite verwendet. Wieso stehe ich dann auf dünnem Eis?
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Musterschreiben-an-Versorger__1703/
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