Sammelkläger fordern 61.000 Euro zurück
Die Sammelklage gegen die Stadtwerke Bad Kreuznach wurde jetzt beim Landgericht Bad Kreuznach eingereicht. Die 20 beteiligten Kläger wollen erreichen, dass die nach ihrer Auffassung überhöhten Beträge für Gas und Strom zurück erstattet werden. „Es geht um den Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung“, erläutert Rechtsanwältin Michaela Sievers-Römhild, die die Sammelkläger rechtlich vertritt. Die Klage stützt sich auf höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, der in vergleichbaren Fällen bereits zugunsten der Verbraucher entschieden hat. Insgesamt fordern die Sammelkläger rund 61.000 Euro für die Jahre 2006 bis 2009 von den Stadtwerken zurück. „Von dieser Summe entfallen allein 15.000 Euro auf überhöhte Gasabrechnungen im Jahr 2008“, erklärt Wilhelm Zimmerlin und fügt hinzu: „Da haben die Stadtwerke den Gaspreis um 47 Prozent nach oben geschraubt“.
Aufgrund unserer Berechnungen haben wir nun Erfahrungswerte, wie hoch der Rückforderungsbetrag im Durchschnitt ausfällt, sagt Zimmerlin. Beim Gas sind es etwa 30 und beim Strom etwa 20 Prozent der jeweiligen Jahresabrechnungen. Mit diesen Prozentsätzen kann jeder Sondervertrags- und Energieclubkunde abschätzen, wie viel Geld er zurückverlangen könnte. Mieter sollten sich an ihren Vermieter oder Hausverwalter wenden. Für eine Klage erfolgt die genaue Berechnung anhand der individuellen Verbrauchsdaten.
Die Stadtwerke werden vom Gericht die Gelegenheit erhalten, auf die Klageschrift zu erwidern. Die Klageerwiderung wird dann den Sammelklägern zugestellt. Die Kläger hoffen auf eine baldige Entscheidung im Laufe der zweiten Jahreshälfte.