Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Erdgas Comfort \"läuft demnächst aus\"

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Christian Guhl:
Und wenn alle Stricke reissen - bei Goldgas ist das Erdgas fast so günstig, wie bei Eon-Avacon 2003. Zuerst aber mal die vereinbarte Kündigungsfrist prüfen.
In meinem Vertrag waren 6 Monate vereinbart. Möglich war die Kündigung immer nur auf den Stichtag des Vertragsabschlusses, sonst verlängert er sich automatisch um 12 Monate.

bolli:

--- Zitat ---Original von Harry01

--- Zitat ---Original von Nerv-Bert
Sicher kann man Eon noch ein wenig Schriftverkehr \"verpassen\", aber was bringt es?  Diese Streiterei soll doch nicht zum Selbstzweck werden!
--- Ende Zitat ---
Genau das wird dann wohl passieren. EON wird auf der Rechtmäßigkeit der Kündigung beharren und die Abrechnungen entsprechend ausstellen.

--- Zitat ---Schade, dass die Zeit des \"günstigen\" Tarifes für mich vorbei ist.
--- Ende Zitat ---
Warum? Sie können doch weiter die Abschläge kürzen und EON muß dann ohnehin das nächste Verfahren anberaumen, da es nur um die Zeiträume bis 2007 ging.
--- Ende Zitat ---

Na der Tip ist ja Gold wert.  X(
Das Gericht stellt fest, dass der Classic ein Sondertarif ist, EON schickt eine form- und fristgerechte Kündigung (mal vorausgesetzt das dem so wäre) und sie stecken den Kopf in den Sand und spielen Vogel Strauß getreu dem Motto \"Ich hab nichts mitbekommen\".

Wenn denn schon ein Gericht \"rechtskräftig\" (auch das mal vorausgesetzt) einen Sondervertrag feststellt, führt an dieser Tatsache kein Weg dran vorbei. Man kann dann eine Kündigung von EON wohl kaum als Kündigung in  der Grundversorgung interpretieren, sonst hätte der Prozess anders ausgesehen.
Und eine Sondervertrag kann man nun mal immer irgendwie kündigen, wie RR-E-ft oben schon erwähnte. Da jetzt weiter zu kürzen und zu behaupten, man befände sich noch im ungekündigten alten Sondervertrag würdenur bedeuten, erspartes wieder auf\'s Spiel zu setzen, da man sich wohl in der Grundversorgung befände und dort nicht unter den Preissockel kürzen dürfte, zumindest nach Lesart des VIII. Senats.

Da dürfte es zweckmäßiger sein, sich einen günstigeren Anbieter zu suchen. Wie es dort weitergeht, muss man dann sehen. Das wir nicht am Ende des Protestes sind, da vor allem ein angemessener Preis für die Energie wohl derzeit nicht erreicht wird, dürfte aus Frage stehen.
Aber an bestimmten Stellen muss man schon mal einen Zwischenschritt (oder auch Umweg) einlegen, um sein Ziel zu erreichen.


--- Zitat ---Original von Harry01

--- Zitat ---Original von Nerv-Bert
Wenn Avacon keine Berufung einlegt (mein Urteil, AG Burg v. 08.06.10 - hier veröffentlicht), ist die Sache für mich \"gegessen\" - und durch die Kündigung scheint es ja so zu sein.
--- Ende Zitat ---
Ihrer Schilderung nach hat EON Ihren Vertrag mit der Frist für Grundversorgungsverträge gekündigt. Laut Ihrem erwirkten Urteil wird doch aber ein Sondervertrag festgestellt. Da wäre die Kündigung doch unwirksam ? Vielleicht sollten Sie den Tip von RR-E-ft befolgen und die Wirksamkeit der Kündigung anzweifeln.
--- Ende Zitat ---
Warum ist die Kündigung deshalb unwirksam. Selbst wenn die Frist falsch wäre, würde lediglich eine rechtmäßige Frist gesetzt, aber die Kündigung an sich nicht in Frage gestellt.
Wenn dann so ein Verfahren durch die Instanzen 2-3 Jahre läuft, haben Sie ne ganze Zeit in der Grundversorgung verbracht und dürfen mehr bezahlen.

Harry01:

--- Zitat ---Original von bolli
Das Gericht stellt fest, dass der Classic ein Sondertarif ist, EON schickt eine form- und fristgerechte Kündigung (mal vorausgesetzt das dem so wäre) und sie stecken den Kopf in den Sand und spielen Vogel Strauß getreu dem Motto \"Ich hab nichts mitbekommen\".
--- Ende Zitat ---
Ich glaube hier liegt ein Mißverständnis vor. Nicht ich, sondern EON steckt den Kopf in den Sand, indem auf einen Widerspruch gegen die Kündigung nicht reagiert wird.

--- Zitat ---Original von bolli
Man kann dann eine Kündigung von EON wohl kaum als Kündigung in  der Grundversorgung interpretieren, sonst hätte der Prozess anders ausgesehen.
--- Ende Zitat ---
Nein, sicher nicht als Kündigung der Grundversorgung. Eher die unzulässige  Anwendung einer günstigeren Kündigungsfrist aus einer Verordnung, die bei Sonderverträgen gar nicht gilt.


--- Zitat ---Original von bolli
Und eine Sondervertrag kann man nun mal immer irgendwie kündigen, wie RR-E-ft oben schon erwähnte.
--- Ende Zitat ---
Ja richtig, aber m.E. nicht innerhalb einer so kurzen Frist. Leider habe ich bisher nichts gefunden, innerhalb welcher Frist gekündigt werden dürfte.


--- Zitat ---Original von bolli
Da jetzt weiter zu kürzen und zu behaupten, man befände sich noch im ungekündigten alten Sondervertrag würdenur bedeuten, erspartes wieder auf\'s Spiel zu setzen, da man sich wohl in der Grundversorgung befände und dort nicht unter den Preissockel kürzen dürfte, zumindest nach Lesart des VIII. Senats.
--- Ende Zitat ---
Es ist schon lustig: Da wird über Jahre gegen die Vorgehensweisen der Versorger protestiert und nun scheinen die Meisten das so zu akzeptieren, nur weil wieder Zeit ins Land ziehen könnte, bis der Rechtsprechung irgendwann mal eindeutig ist  ;(


--- Zitat ---Original von bolli
Da dürfte es zweckmäßiger sein, sich einen günstigeren Anbieter zu suchen. Wie es dort weitergeht, muss man dann sehen. Das wir nicht am Ende des Protestes sind, da vor allem ein angemessener Preis für die Energie wohl derzeit nicht erreicht wird, dürfte aus Frage stehen.
--- Ende Zitat ---
Daß wir am Ende des Preisprotests sind, sehe ich anders. Woraus schließen Sie das?


--- Zitat ---Original von bolli
Warum ist die Kündigung deshalb unwirksam. Selbst wenn die Frist falsch wäre, würde lediglich eine rechtmäßige Frist gesetzt, aber die Kündigung an sich nicht in Frage gestellt.
--- Ende Zitat ---
Das ist richtig, jedoch wäre der Vertrag bis zum möglichen Kündigungstermin fortzuführen. Ich bin der Meinung, daß dieser Vertrag nicht innerhalb einer so kurzen Frist gekündigt werden darf, sofern man sich auf die GVV bezieht. Ich kenne es von Sonderverträgen allgemein so, daß mit einer Frist von 3, minimal einem Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt werden könnte, und das wäre in diesem Fall keinesfalls zum 31.07. diesen Jahres.

--- Zitat ---Original von bolli
Wenn dann so ein Verfahren durch die Instanzen 2-3 Jahre läuft, haben Sie ne ganze Zeit in der Grundversorgung verbracht und dürfen mehr bezahlen.
--- Ende Zitat ---
Aber nur wenn das Verfahren zu Gunsten des Versorgers ausgeht. Das ist eben das Risiko.

RR-E-ft:
Wenn nicht vertraglich vereinbart wurde, dass die Kündigung nur auf das Ende eines Vertragsjahres erfolgen kann, dann gibt es eine entsprechende regelung nicht.

Der Sondervertrag kann mit kürzerer Frist ordnungsgemäß gekündigt werden (BGH VIII ZR 241/08], ohne dass schon geklärt wäre. wie lange die Frist wohl zu bemessen sei.

Endet der Sondervertrag durch ordnungsgemäße Kündigung zu irgendeinem Termin (jedenfalls auf ein Monatsende), so kann durch den Weiterbezug von Energie über diesen Termin hinaus ein Grundversorgungsvertrag begrümndet werden, zu den deutlich höheren Allgemeinen Preisen der Grundversorgung ggf. mit Vereinbarung eines Anfangspreises (BGH VIII ZR 36/06).

Da macht es schon Sinn, sich im Falle einer solchen ordentlichen Kündigung eines Sondervertrages etwa unter http://www.verivox.de einen anderen Anbieter zu suchen und sich von einem solchen weiterbeliefern zu lassen. So haben es die Kunden der E.ON Hanse bei Kündigung deren Sonderabkommen übrigends auch gemacht und haben vieltausendfach ihren bisherigen Versorger verlassen.

Harry01:
@ RR-E-ft

Würden Sie denn empfehlen, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, der das Gas teurer anbietet als den bisher im Preiswiderspruch erstrittenen günstigen Preis im Classic-Tarif, jedoch günstiger als den Grundversorgungstarif ?

Ich hatte gehofft, daß man der Kündigung widersprechen könnte und sie erst auf das Ende des nächsten Jahres wirkt, um erst dann einen Wechsel des Anbieters in Erwägung zu ziehen.

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