Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Erdgas Comfort \"läuft demnächst aus\"

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RR-E-ft:
Man sollte einfach bei E.ON nachfragen, ob der Kündigung nicht etwa § 20 Abs. 1 Satz 3 Grundversorgungsverordnung entgegen steht und dazu unter Fristsetzung eine schriftliche Stellungnahme fordern.

Harry01:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Man sollte einfach bei E.ON nachfragen, ob der Kündigung nicht etwa § 20 Abs. 1 Satz 3 Grundversorgungsverordnung entgegen steht und dazu unter Fristsetzung eine schriftliche Stellungnahme fordern.
--- Ende Zitat ---
Danke für den Tip. Wahrscheinlich wird EON aber nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist Stellung beziehen. Wie verhält man sich dann, wenn nicht Stellung genommen wird ?

RR-E-ft:
Am besten weiterhin anständig. ;)

Nerv-Bert:
... Super! Schön, dass wir darüber geredet haben :).

Sicher kann man Eon noch ein wenig Schriftverkehr \"verpassen\", aber was bringt es?

Diese Streiterei soll doch nicht zum Selbstzweck werden!

Schade, dass die Zeit des \"günstigen\" Tarifes für mich vorbei ist.

Wenn Avacon keine Berufung einlegt (mein Urteil, AG Burg v. 08.06.10 - hier veröffentlicht), ist die Sache für mich \"gegessen\" - und durch die Kündigung scheint es ja so zu sein.

Irgendwie doch ein Erfolg - oder?

MfG

N-B

Harry01:

--- Zitat ---Original von Nerv-Bert
... Super! Schön, dass wir darüber geredet haben :).
--- Ende Zitat ---
                 ;(

--- Zitat ---Original von Nerv-Bert
Sicher kann man Eon noch ein wenig Schriftverkehr \"verpassen\", aber was bringt es?  Diese Streiterei soll doch nicht zum Selbstzweck werden!
--- Ende Zitat ---
Genau das wird dann wohl passieren. EON wird auf der Rechtmäßigkeit der Kündigung beharren und die Abrechnungen entsprechend ausstellen.

--- Zitat ---Schade, dass die Zeit des \"günstigen\" Tarifes für mich vorbei ist.
--- Ende Zitat ---
Warum? Sie können doch weiter die Abschläge kürzen und EON muß dann ohnehin das nächste Verfahren anberaumen, da es nur um die Zeiträume bis 2007 ging.


--- Zitat ---Original von Nerv-Bert
Wenn Avacon keine Berufung einlegt (mein Urteil, AG Burg v. 08.06.10 - hier veröffentlicht), ist die Sache für mich \"gegessen\" - und durch die Kündigung scheint es ja so zu sein.
--- Ende Zitat ---
Ihrer Schilderung nach hat EON Ihren Vertrag mit der Frist für Grundversorgungsverträge gekündigt. Laut Ihrem erwirkten Urteil wird doch aber ein Sondervertrag festgestellt. Da wäre die Kündigung doch unwirksam ? Vielleicht sollten Sie den Tip von RR-E-ft befolgen und die Wirksamkeit der Kündigung anzweifeln.

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