Hallo BSEshop,
sehe das genau so.
Einmal in der Sache und auch zum Forum.
Nehme an in diesem Forum geht es mehr um Probleme techn. und organisoaorischer Art.
Das andere Forum hat mit T. Fricke einen engagierten Fachanwalt und steht die rechtl. Aufarbeitung der ganzen Misere auf solidem Fundament.
Habe wortwörtlich die gleiche Preiserhöhungsklausel im Vertrag stehen wie einige Erdgaskunden im anderen Forum.
Warum gegen diese Klauseln nur bei Erdgaskunden und mit Abstrichen bei Stromkunden mit Hilfe des § 315 BGB angegangen werden kann und nicht bei Flüssiggaskunden ist mir nicht ganz begreiflich.
(Dabei wäre dieser § ideal um den Flüssiggasversorgern mal klar zu machen, das es sicher besser ist, moderat die Preise zu erhöhen als sich erfolglos und für viel Geld vor Gericht herumzuschlagen oder Kunden zu verlieren.
Dazu kommt noch das angekratze Image.)
Nehme an, das liegt daran, dass Flüssiggaskunden die Möglichkeit haben, aus ihren Verträgen auszusteigen und sich auf dem freien Markt ihr Gas zu besorgen.
Nur.. dieser Ausstieg ist meist kompliziert und zieht eine Menge Folgekosten nach sich.
Abbau und Abtransport der bestehenden Anlage. Kauf einer neuen Anlage. In den Folgejahren die Kosten der Wartung usw.
Mir ist jedenfalls vom Bund der Energieverbraucher mitgeteilt worden, dass
1. Der § 315 BGB bei Flüssiggaskunden nicht greift
2. Ich mir einen Austieg aus dem Vertrag überlegen sollte.
Eine Vertragskündigung sollte m.E. das letzte Mittel sein.
Mit anderen Worten: Andere Möglichkeiten gibt es nicht. Ausser man zahlt jede Preiserhöhung.
Ist mir schleierhaft, dass so eine Unzahl von Flüssiggasverbrauchern den Preistreibereien der Lieferanten vom Gesetz her schutzlos ausgesetzt sind.
Das nächste Problem ist der Umrechnungsfaktor von m³ in kwh.
Nach den mir vorliegenden Informationen vom Bund der Energieverbraucher liegt der >Untere Heizwert< von Flüssiggas bei 25,99kwh/m³ und der > Obere Heizwert< bei 28,123 kwh/m³.
Abgerechnet wird bei mir immer mit Faktor 28,2 kwh/m³.
Wer will denn das nachprüfen? Es wird doch niemand ernsthaft behaupten wollen, das der Heizwert des Gases immer höher ist als der >Obere Heizwert<. von 28,123 kwh/m³.
Diese Umrechnung wird angewendet, weil es eine Möglichkeit der Kundenabzocke ist.
Denn der Zähler zählt in m³.
Gruß
W-D.Kirschstein