Die Stadtwerke Bredstedt betreiben seit 1994 zwei BHKWs, die mit Holzhackschnitzeln und zu Spitzenzeiten zusätzlich mit Gas befeuert werden. In den Fernwärmeverträgen (Laufzeit 15 Jahre, also jetzt kündbar!) ist eine Preisänderungsklausel fixiert, die als Faktoren den Heizölpreis (zu 80%), den Tarifvertrag (10%) und einen Inestitionsgüterindex des Statistischen Bundesamtes (10%) festlegt, aber die realen Kosten (für Holz und Gas) komplett ignoriert (Formel: P= 0,8xH1/20,04 + 0,1xL1/1452,08 + 0,1x l1/93,75 --> H1=Heizölpreis, L1=TVöD Tarif West E2 Stufe 5, l1=Inestitionsgüterindex).
Diese Preisgleitklausel ist m. Ansicht nach ein Verstoß gegen die AVBFernwärmeV. Nun wurde zum 01.06. der Arbeitspreis gemäß dieser (ungültigen) Formel um 30% gesenkt. Und nun? Ich kann ja schlecht sagen, die Preisänderung ist unwirksam, ich zahle weiterhin den alten Preis, wenn Ihr anderer Ansicht seid, verklagt mich doch...
Ich habe im November ein Haus in Bredstedt gekauft und hänge jetzt in diesem Vertrag (Grundbuch verbietet feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe, Lösung: Erdwärme!).
Ich hatte schon diverse unerfreuliche Auseinandersetzungen mit den Stadtwerken. Zuerst hieß es, ich könne den Vertrag nicht kündigen, ich hätte eine Abnahmepflicht, dies war glatt gelogen! Dann hieß es, ich wäre grundbuchlich an die Fernwärme gebunden (auch gelogen), dann wurde nach 1,5 Std. Diskussion etwas kleinlaut zugegeben, dass ich eine Erdwärmeheizung bauen dürfte.
So weit, so gut. Aber der Vertrag ist nur zum 31.12. kündbar, also bei -12°C, wie soll denn da der Übergang funktionieren? Vor allem erwarte ich weitere Steine aus dem Hause Stadtwerke, die ja schon nicht mal mehr auf meine Briefe reagieren (z.B. Probleme beim Rückbau der Fernwärmeleitungen...).
Für jeden Tipp wäre ich dankbar (auch, ob Ihr meine Einschätzung zur Preisänderungsklausel teilt)
Gruß
Martin