Lt. Schreiben v. Mai 2010 erhielt ich folgende Info:
Zum 01.08.2010 ändern sich in den Ergänzenden Bedingungen zur Gasgrundversorgung die Pauschalen für \"Nachinkassogang\" und für \"Versuch der Unterbrechung/Unterbrechung der Versorgung\" auf 54,90 €
Alle Preise u. Erläuterungen zu diesem Thema finden Sie auch im Internet oder entnehmen Sie diese unserer Veröffentlichungen in der Tagespresse.
Sollte man darauf Antworten u. Widerspruch gegen die Änderung einlegen ?