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Neue AGB Entega

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Ready XL:
Hallo allerseits,


...(fast) alle Jahre wieder kommen neue AGB aus dem Hause Entega.  Was soll eigentlich dier Schmarrn?

Ready XL

Regina***:
Und was soll man tun?
Eigentlich können die die AGB doch nicht einseitig ändern - oder?
Sollte man widersprechen? (aber dann kündigen die wohl den Vertrag).
Was genau wurde denn geändert?

Viele Grüße
Regina

bolli:
Nein, die können die vertragsrelevanten AGB nicht so ohne weiteres, vor allem nicht ohne Ihre Zustimmung, ändern.

Fraglich ist möglicherweise, wie Sie reagieren müssen. Wie Sie schon richtig zu vermuten, dürfte der Versorger im Falle eines Widerspruchs kündigen, um einen offensichtlichen Widerständler loszuwerden. Möglicherweise würde aber auch ein Schweigen zu den AGB-Änderungen nicht zu deren Wirksamwerden führen (Stichwort: Stillschweigendes Anerkenntnis).
Hier kommt es möglicherweise auch auf die konkreten Regelungen, die geändert werden, an. Bei der Frage der Preisanpassungsklausel werden wir ja wohl demnächst etwas von BGH hören, ob durch stillschweigendes  Handeln ein Akzeptieren unterstellt werden kann.

Meiner Meinung nach bedarf eine solche Änderung der AGB der SCHRIFTLICHEN Zustimmung des Vertragspartners. Das ist den Versorgern aber a) zuviel Arbeitsaufwand und b) man rüttelt die Verbraucher ja auf und signalisiert Ihnen, dass sie eine Wahlmöglichkeit haben (und ggf. zu einem anderen Versorger wechseln können). Das will man auch nicht.

Insofern würde ich erstmal stillhalten und zumindest mal den 14.07.2010 (Verkündungstermin BGH VIII ZR 246/08) abwarten.  ;)

Ready XL:
@bolli,


.. danke für das posting. Gehe ich recht in der Annahme, dass, wenn ich den Änderungen der AGB widerspreche, Entega kündigen kann (wird), sich aber Entega auch an die Fristen halten muss. In meinem Fall ist der nächste Kündigungstermin der 31.12.2010. Zu diesem Termin wollte ich sowieso kündigen.

Das mit dem Widerspruch der AGB habe ich schon mal durchgezogen. Daraufhin hate Entega geantwortet, sie erkennen die Kündigung nicht an. Wie gesagt, ich hatte lediglich den Änderungen der AGB widersprochen.

Entega hat dann eine Vertragskündigung angedroht, allerdings ohne Termin bzw. Datumsangabe usw. Geschehen ist aber nichts bis dato nichts.

Gruß
Ready XL

P.S. Frohe Pfingsten allerseits

Jagni:

--- Zitat ---Zitat von bolli
Nein, die können die vertragsrelevanten AGB nicht so ohne weiteres, vor allem nicht ohne Ihre Zustimmung, ändern.
--- Ende Zitat ---

Entega fordert keine Zustimmung zu ihren Änderungen. Sie setzt die Zustimmung als gegeben voraus. Offenbar ist sie überzeugt, dass man den Änderungen nur durch Widerspruch entgehen kann. Wegen dieser vorgetragenen Sicherheit des Versorgers entsteht die Unsicherheit, ob man reagieren muss oder nicht.


--- Zitat ---Weiteres Zitat von bolli
Fraglich ist möglicherweise, wie Sie reagieren müssen. Wie Sie schon richtig zu vermuten, dürfte der Versorger im Falle eines Widerspruchs kündigen, um einen offensichtlichen Widerständler loszuwerden. Möglicherweise würde aber auch ein Schweigen zu den AGB-Änderungen nicht zu deren Wirksamwerden führen (Stichwort: Stillschweigendes Anerkenntnis).
Hier kommt es möglicherweise auch auf die konkreten Regelungen, die geändert werden, an.
--- Ende Zitat ---

Die Unsicherheit wird damit nicht beseitigt.
Wenn der Versorger seiner Sache so sicher ist, dann stellt sich die Frage, ob bereits bei Vertragsabschluß eine in den damaligen AGB enthaltene Änderungsregelung vereinbart wurde.

Wie könnte eine solche Änderungsregelung ausgesehen haben?

Es könnte z.B., in einem Vertrag vereinbart worden sein, dass die einbezogenen Vertragsgrundlagen, z.B. die AGB, in „ihrer jeweils gültigen Fassung“  Geltung haben sollen. Gehen wir dabei auch davon aus, dass wirksam einbezogen wurde.
     
Oder, es könnte in den einbezogenen AGB stehen, „Eine Änderung der AGB wegen Änderung der gesetzlicher Grundlage,.....der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit einzelner Regelungen dieser AGB bleibt vorbehalten.“, und weiter, dass die bekannt gegebenen Änderungen als genehmig gelten, „wenn der Kunde nicht ....... Widerspruch erhebt“.

Wurde dies im Rahmen der Vertragsfreiheit vereinbart, dann gilt eben die jeweils neue Fassung und man  muss aktiv werden, wenn sie nicht gelten soll.

Ein abgeschlossener  Vertrag gilt für beide Seiten zu den vereinbarten Konditionen, bis der Vertrag wirksam gekündigt ist. An diesem Satz stimmt offensichtlich alles.

Oder -  übersehe ich bei diesem Gedankengang möglicherweise einen Schutzengel, der mir hilft inaktiv zu bleiben, weil ich z.B. nur ein durchschnittlicher Verbraucher bin, der keine Ahnung  von solchen juristischen Feinheiten hat?



Gruß
Jagni

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