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Autor Thema: Monatliche Abschläge in welcher Höhe?  (Gelesen 2760 mal)

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Offline jofri46

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Monatliche Abschläge in welcher Höhe?
« am: 19. Mai 2010, 13:47:34 »
Monatliche Abschläge für die zukünftige Jahresrechnung werden auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs ermittelt. Nach meinem Verständnis sind für das Abrechnungsjahr 12 Abschlagszahlungen zu leisten. Nun verteilt mein neuer Versorger den prognostizierten Jahresverbrauch auf 11 Abschläge. In den Lieferbedingungen steht davon nichts. Es heißt dort nur, dass der Stromverbrauch auf der Basis der letzten Abrechnung ermittelt wird und die Höhe der Abschläge dem Kunden mitgeteilt werden.
Ist es üblich, dass die Abschläge für die zukünftige Jahresrechnung auf 11 Monate verteilt werden?

Offline RR-E-ft

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Monatliche Abschläge in welcher Höhe?
« Antwort #1 am: 19. Mai 2010, 14:24:32 »
Die Festleguhng, ob überhaupt und wenn, in welchen Perioden und in welcher Höhe Abschläge gefordert werden, ist eine einseitige Ermessensentscheidung des Versorgers, die der Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB unterliegt. Eine solche hat jedoch  zur Voraussetzung, dass überhaupt Abschlagszahlungen wirksam vertraglich vereinbart wurden, also ein entsprechendes Recht des Lieferanten.

Für die Grundversorgung ergibt sich ein solches Recht aus § 13 GVV.

Es gibt einige Versorger, die mit 11 Abschlägen rechnen.

Stadtwerke Solingen stellen gerade um

 

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