@ sw-si
Sie haben einen formlosen Gasliefervertrag und beziehen seit 1991 auf dieser Grundlage Gas. Offenbar hat der Versorger den Versuch gemacht, die AVBGasV in diesen Vertrag einzubeziehen, um sich so ein einseitiges Preisbestimmungsrecht zu verschaffen. Die Abklärung dieser Frage ist schon ein eigenes Thema, das ich aber hintanstellen würde, um in dem von ihnen vorgegeben Zeitablauf voranzukommen.
Vier Jahre später erhielten Sie einen „Nachtrag“ mit „neuen Grundlagen“. Was waren das für Grundlagen? Sie liefern zu wenig Informationen. Gibt es bei Ihrem Versorger keine „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB)? Schon Herr Cremer hat Sie nach weiteren „Vertragsunterlagen“ gefragt.
Die AVBGasV wurde 2006 durch die Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV abgelöst. Hat Ihr Versorger Ihnen darüber keine Information zukommen lassen?
Üblicherweise schreiben die Versorger den § 5(2) der Verordnung wörtlich in ihre AGB. Das soll dann die Preisanpassungsklausel sein, die auch für Sondervertragskunden ihre Wirkung entfaltet.
M.E. sollten Sie zunächst prüfen, ob sich Ihr Sondervertrag durch schleichende Veränderungen von AGB, die möglicherweise schon von Anfang an in Ihren formlosen Vertrag einbezogen waren, in einen Normsondervertrag gewandelt hat. Dann kommen Sie auch Ihrer Suche nach der wirksamen oder unwirksamen Preisklausel näher.
Hat Ihr Versorger jedoch nicht in diesem Sinne reagiert, ja dann müssen Sie wieder zurück zu der Frage, ob die AVBGasV wirksam in Ihren formlosen Vertrag einbezogen wurde.
Vielleicht sagen Sie auch einmal, wer Ihr Versorger ist, damit wir hier im Forum evtl. auf ähnlich gelagerte Fälle stoßen, die weiterhelfen.
Was ein Normsondervertrag ist, erfahren Sie, mit Hilfe der Suchfunktion hier im Forum.
Gruß
Jagni