@Perseus
Eine \"senkrecht errichtete Ringautobahn\" kam wohl 1989/90 unter den Hammer bzw. die Hämmer- unter Ausschluss jeder Betreiberlobby. Mag sein, dass sich das in Berlin zutrug und schon vergessen ist.
Original von Perseus
Ihre Erklärungen, warum das so ist, sind zugleich auch Erklärung dafür, weshalb unser Rechtssystem nicht funktioniert, bzw. ungerecht ist:
Wenn es klar ist, dass sich jemand um erhebliche Beträge ungerechtfertigt bereichert hat, warum ist dann die Rechtsprechung nicht imstande eine klare durchsetzbare Regelung zu erlassen, die die einfache und unkomplizierte Rückerstattung dieser ungerechtfertigt erhobenen Beträge anordnet? Warum muß sich hier jeder Geschädigte einzeln um sein Recht bemühen?
Sie kennen sicher den zutreffenden alten Spruch:
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Dies deckt sich mit § 308 ZPO.
Es setzt sich fort:
Wo kein Richter, da kein Urteil.
Wer als Vorbehaltszahler also nicht auf Rückzahlung klagt, wird kein Urteil über einen Rückzahlungsanspruch bekommen. Aber nur ein solches Urteil über einen Rückforderungsanspruch des Kunden lässt sich zur Not über den Gerichtsvollzieher zwangsvollstrecken. Andere Möglichkeiten kennt unser Zivilrechtssystem nicht, um Zahlungsansprüche durchzusetzen. Das Gewaltmonopol des Staates ist eine kulturelle Errungenschaft. Dazu gehört, dass Private, die sich streiten, sich nicht selbst Gewalt zur Durchsetzung eigener Ansprüche bedienen dürfen, sondern den Streit durch ein Gericht zu entscheiden lassen haben. Die Gerichtsentscheidung kann nur unter Zuhilfenahme der Staatsgewalt (Vollstreckungsgericht/ Gerichtsvollzieher) durchgesetzt werden.
Justiz gibt es nicht umsonst.
Der Kläger muss die Gerichtskosten mit der Klageerhebung vorschießen. Bedient er sich eines Anwalts, verlangt auch dieser regelmäßig einen Vorschuss auf sein Honorar. Vorher geht nichts los.
Ein Zivilrichter urteilt dabei immer nur
im Verhältnis zwischen Kläger und Beklagtem, was Recht ist, mithin ob die Klage des Klägers zulässig und begründet ist oder aber nicht. Mehr darf der Zivilrichter gar nicht entscheiden, § 308 ZPO. Somit entscheidt allein der Kläger mit seinem Klageantrag, worüber der Zivilrichter entscheiden darf.
Das ist auch richtig so.
Denn jeder, der einen (vermeintlichen) Anspruch hat, kann frei darüber entscheiden, ob er einen solchen gerichtlich durchzusetzen sucht oder nicht, ob er das mit einem Prozess verbundene Risiko eingehen will oder nicht.
Die Gasag hat sich dazu entschieden, Sie zu verklagen. Sie hat deshalb die Gerichtskosten vorgeschossen und wohl auch dem eigenen Anwalt einen Vorschuss bezahlt. Möglicherweise entscheidet sie sich nach Vorliegen einer gut begründeten Klageerwiderung dazu, die Klage zurückzunehmen (was nicht selten vorkommt). Bei einer solchen Klagerücknahme hat der Beklagte wegen der ihm entstandenen Kosten einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Kläger.