Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Alter Stromanbieter droht mit Sperre
Caddi:
Hallo,
wir haben zurzeit ein kleines Problem mit dem alten Stromanbeiter(Grundversorger RWE). Wir haben Anfang des Jahres zu einen anderen Stromanbieter gewechselt(NVB) ,und vom alten Anbieter natürlich die Endabrechnung bekommen. Wir müssen 261 euro nachzahlen,was wir aber nicht aufeinmal können.
Wir haben dort angerufen und nach einer Ratenzahlung gefragt,diese wird aber abglehnt...wir sollen alles aufeinmal zahlen.
Gestern kam dann ein netter Brief vom alten Anbieter,der uns nun mit einer Sperre droht(nach 4 Wochen),sollte die Summe nicht bezahlt werden.
Nun meine frage: Darf der alte Anbieter überhaupt den Strom abklemmen,wenn man schon bei dem neuen Anbieter ist?
RR-E-ft:
Für eine solche Sperrung gibt es keinerlei Rechtsgrundlage.
Schließlich wird man durch einen neuen Lieferanten auf vertraglicher Grundlage mit Strom beliefert.
Man sollte vom Drohenden schriftlich \"zur Meidung einer gerichtlichen Auseindersetzung\" die Rücknahme der rechtswidrigen Drohung verlangen und hierfür eine kurze Frist setzen. Das geht auch per Fax.
In der Regel ist es so, dass solche Mahnungen mit Sperrandrohung automatisch von der EDV ausgespuckt und versandt werden, weil vergessen wurde, in der EDV zu vermerken, dass der Kunde seinen Lieferanten bereits gewechselt hat und deshalb gar kein eigener Kunde mehr ist.
Berühmt sich der Drohende weiter eines Rechts zur Versorgungsunterbrechung, nimmt er also auf schriftliche Aufforderung hiervon nicht Abstand, kann man auf Feststellung klagen, dass ein solches Recht nicht besteht. Auch ein einstweiliges Verfügungsverfahren kommt deshalb in Betracht.
bjo:
die Abschlußrechnung mal von der VZ prüfen lassen, offtmals sind dort große Fehler drin!
RWe (GAs) hat bei mir keinen meiner Abschläge berücksichtigt, Wiederspruch gegen Rechnung eingelegt!
Caddi:
Vielen Dank für die Anwort. Werden morgen gleich ein Schreiben aufsetzen und per Einschreiben verschicken.
... und die Endabrechnung mal genauer unter die Lupe nehmen.
Caddi:
Aber mal eine kleine zwischenfrage:
Wenn der alte Anbieter (er ist hier ja der Grundversorger)der eigentümer des Zählers ist, hätte er dann nicht das Recht den Zähler abzubauen?...er ist ja schließlich der Eigtentümer davon.
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