Original von corsair
So wie ich RR-E-ft verstehe, wollte er mit diesem Beispiel darauf hinweisen, dass man deshalb in Monopol-Märkte so eingreift um den Wettbewerb zu \"simulieren\", und so die Kunden vor Preismissbrauch schützt.
Na ja, aber das Beispiel hinkte halt ein wenig, da es unterschiedlich lange Beine hat.
Es geht doch hier nicht um die Frage des Monopolmarktes sondern um die
gesetzliche Verpflichtung zu einer preisgünstigen Versorgung gem. § 1 Abs. 1 EnWG. Diese gesetzliche Verpflichtung hat der Energieversorger zu erfüllen und der Bäcker hat eine solche gesetzliche Verpflichtung eben nicht. Daher
dürfte der Bäcker seine
höheren Preise verlangen, ob er dann noch seine Brote verkauft bekommt ist eben eine andere Sache.
Der Energieversorger hat in der Grundversorgung wegen der gesetzlichen Regelung diese Möglichkeit des Verlangens der überteuerten Preise erst gar nicht.