Hallo Forum
Der E.ON Avacon habe ich eine Abschlagsneuberechnung meines Gasminderverbrauches zugesandt. Natürlich mit genauer und exakter Ermittlung des Verbrauches. Jetzt wurden mir lediglich neue, etwas verminderte Beträge, natürlich ohne Ausrechnung. aufgegeben. Überprüfen kann ich nichts.
Jetzt muß ich aber befürchten, daß es bei der Endabrechnung zu einer Überzahlung kommen wird. Damit kann ich Rückforderungen, durch Kürzung der Endabrechnung, nicht durchführen. Einsprüche gegen die beiden Preiserhöhungen (2004 + 2005) habe ich eingelegt.
Natürlich werde ich jetzt Der E.ON Avacon mitteilen, daß ich mit ihrer Festsetzung der Abschlagsbeträge nicht einverstanden bin.
Könnte ich jetzt auch darauf hinweisen, daß ich nicht mehr Abschlag zahlen will, weil ich sonst mein Kürzungsrecht (§315 BGB) nicht ausnutzen kann?
Wie Würden Sie vorgehen?
Weiter möchte ich gerne wissen, ob es rechtens ist wenn Abschlagsberechnungen aus dem Jahresverbrauch des vorherigen Zeitraumes auf 11 Monate und nicht auf 12 Monate verteilt werden, und dann auch noch zu 100 %.
Ich meine, die Aufteilung muß mit 90 % und 12 Monaten erfolgen, wobei der 12 Abschlag in der Endabrechnung eingeht. Ist dieses mit der AVBGasV vereinbar?
Wie sehen Sie es?
Vielen Dank KW