Missbrauchsverdacht bei GaspreisenIVZ Online zitiert den BEW- Geschäftsführer
Seine Recherchen hätten ergeben, dass die Kartellbehörde statt der günstigen Preise der Vertragsangebote „Watt-Extra Erdgas fix“ und „Watt-Extra Erdgas für alle“ die höheren Grundversorgungspreise der BEW für den Vergleich benutzt habe. Zu Grundversorgungspreisen würden bei der BEW alle Kunden abgerechnet, die keinen WattExtra-Vertrag haben. Das seien rund ein Drittel aller rund 20.000 Haushalte. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr zahle ein Haushalt derzeit 1042 Euro netto in der Grundversorgung, 968 Euro bei „Watt-Extra Erdgas für alle“ und 934 Euro bei „Watt-Extra Erdgas fix“. Die BEW werde sich daher berechtigt gegen den Preisvergleich wehren.
Fraglich, was es rechtfertigen soll, dass die Grundversorgung soviel teurer ist. Die Grundversorgung ist nicht die Versorgung für die Dummen, von denen man beliebige Preise nehmen kann. Auch der Preisabstand zwischen Sondervertragspreis und Grundversorgungspreis in Höhe von 0,54 Ct/ kWh netto bedarf einer Rechtfertigung durch die marktbeherrschenden Stadtwerke.