Wie oben aufgezeigt, ist die Kündigung an sich nicht zu beanstanden. Niemand wird gezwungen, bei den Stadtwerken zum 01.08.2010 einen neuen Vertrag abzuschließen. Man kann sich auch gleich einen günstigeren Gaslieferanten wählen und deutlich sparen. Wenn in den, von den Stadtwerken nunmehr angebotenen Sonderverträgen wiederum keine wirksame Preisänderungsklausel enthalten ist, können nach einem Vertragsabschluss zu jenen Bedingungen wiederum keine einseitigen Preisänderungen nach Vertragsabschluss darauf gestützt werden.
Was daran unfair sein soll, erschließt sich nicht recht. Insbesondere erschließt sich nicht, warum der Geschäftsführer der Stadtwerke jeweils halbwegs persönlich öffentlich angegangen wird.
Insbesondere nach einer mündlichen Verhandlung am Landgericht Kreuznach im April um streitige Energiepreiserhöhungen der letzten Jahre muss den Stadtwerken doch wohl klar geworden sein, dass die alten Sonderabkommen nicht mehr fortgesetzt werden können. Ebenso klar ist, dass die Stadtwerke den Kunden nicht neue AGB einfach im laufenden Vertragsverhältnis einseitig \"aufs Auge drücken\" können. Schließlich organisieren Kunden der Stadtwerke schon eine Rückforderungs- Sammelklage gegen die Stadtwerke wegen unwirksamer Gaspreiserhöhungen aus der Vergangenheit. Es steht zu erwarten, dass Herr Kollege Dr. Hempel den Stadtwerken dazu geraten hat, etwaig noch bestehende Altverträge tunlichst schnellstmöglich durch Kündigung zu beenden, so wie es auch die Bremer swb und E.ON Hanse getan haben.
Der Geschäftsführer ist der Gesellschaft und den Gesellschaftern gegenüber doch dafür verantwortlich, dass keine Verträge mit unwirksamen Klauseln verwendet werden, die Stadtwerke sich auch nicht dem Risiko von Rückforderungsansprüchen infolge unwirksamer Preisänderungsklauseln aussetzen. In dieser Situation kann er doch wohl gar nicht anders, als dafür Sorge zu tragen, dass die Verträge mit den unangemessen benachteiligenden Preisänderungsklauseln so schnell als möglich fristgerecht durch Kündigung beendet werden.
Nicht ersichtlich, was ein anderer an der Stelle von Herrn Canis als verantwortlicher und verantwortungsvoller Geschäftsführer der Stadtwerke mit den alten Gas- Sonderabkommen anders gemacht hätte.
Zum Wohle der Kunden, die noch so einen Vertrag haben, und zu Lasten der Gesellschafter der Stadtwerke die Sonderabkommen einfach weiterlaufen lassen?!
Man stelle sich vor, BIFEP würde die unveränderte Fortsetzung der alten Verträge fordern, um wie bisher immer weiter Preiserhöhungen erfolgreich zu verweigern bzw. geleistete Zahlungen erfolgreich zurückzufordern.
Das würde doch wohl halbwegs krude klingen.
\"Sonderverträge mit unwirksamen Preisänderungsklauseln für alle!\" könnte eine - wenig nachvollziehbare - Forderung lauten.
Nur bieten die Stadtwerke solche doch wohl auch gerade schon wieder an, so dass auch eine solche potentielle Forderung der BIFEP schon erfüllt ist.