Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Versorgerwechsel
Cremer:
Wenn man seinen Versorger wechselt, schließt man normalerweise einen Vertrag bei einem neuen Anbieter ab und beauftragt diesen auch die Abmeldung beim bisherigen Versorger zu vollziehen, damit der Wechsel reibungslos läuft.
Der neue verosrger teilt den Termin des aus seiner Sicht frühesten Versorgerwechsels mit.
Der alte Versorger beanpsrucht allerdings noch eine Vertragsbindung von z.B. 6 Monaten. Da es sich bei dem alten Versorgungstarif - aus der Sicht des alten Versorgers - um eine Grundversorgung handelt, müßte eine Kündigung des des Vertrages beim alten Versorger ist jederzeit zum Monatsende möglich sein.
Wie kann man gegen den alten Versorger vorgehen, bzw. mass muss/kann man tun, wenn dieser den Wechsel unverhältnismäßig verzögert wird.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von Cremer
Wie kann man gegen den alten Versorger vorgehen, bzw. mass muss/kann man tun, wenn dieser den Wechsel unverhältnismäßig verzögert wird.
--- Ende Zitat ---
@Cremer
Zuweilen schreiben Sie Kauderwelsch. ;)
Im Grundsatz gilt:
Ein Grundverorgungsvertrag kann vom Kunden jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordnungsgemäß gekündigt werden.
Beruft sich der bisherige Versorger gegenüber einer solchen Kündigung auf eine bestehende vertragliche Vertragsbindung, wodurch das Recht zur ordnungemäßen Kündigung für eine gewisse Zeit ausgeschlossen sei, so hat der bisherige Versorger eine solche vertragliche Abrede (Abschluss eines entprechenden Sondervertrages mit Mindestvertragslaufzeit) zu beweisen. Besteht tatsächlich eine solche Abrede, ist die ordentliche Kündigung des Kunden (wie auch des Lieferanten) vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ausgeschlossen.
Entsprechendes gilt, wenn in einem Sondervertrag längere Kündigungsfristen vereinbart wurden (dann Sondervertrag), die einzuhalten sind.
tangocharly:
@cremer
Wenn der Übergang von einem Versorger zum andern nicht klappt (klappen will), dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Bundesnetzagentur; dort wird Sie geholfen.
Cremer:
@H. Fricke,
Kauderwelsch wieso? :D
Ich spreche nur von der Grundversorgung.
Wenn der neue Versorger aber mitteilt, dass die Kündigung aber nicht zum Monatsende vom alten Versorger angenommen wurde, sondern erst in 4 oder 6 Monaten, was dann?
@tangocharly,
natürlich kann ich mich an die BNetzA wenden, bringt aber praktisch schnell nichts.
Also, wie kann man den alten Versorger zwingen, fristgerecht den Wechsel zu vollziehen?
Das Problem besteht zur Zeit bundesweit bei einem Versorgerwechsel in Grundversorgungsverträgen.
Sollte man ggf. die Abschlagszahlungen einstellen, nach dem Motto wenn Du mir nicht, dann ich Dir nicht? ;)
bolli:
--- Zitat ---Original von Cremer
Also, wie kann man den alten Versorger zwingen, fristgerecht den Wechsel zu vollziehen?
Das Problem besteht zur Zeit bundesweit bei einem Versorgerwechsel in Grundversorgungsverträgen.
Sollte man ggf. die Abschlagszahlungen einstellen, nach dem Motto wenn Du mir nicht, dann ich Dir nicht? ;)
--- Ende Zitat ---
Also an Ihrer Stelle würde ich die Abschlagszahlungen nicht komplett einstellen, da Sie dem Versorger damit einen Angriffspunkt bieten und Sie ggf. auf einmal eine Versorgungssperre angekündigt bekommen. Sie können das eine Unrecht nicht mit einem anderen Unrecht gleichsetzen. Sie können ggf. gegen das Verhalten der Stadtwerke klagen und auch eine Info an die Bundesnetzagentur ist sehr empfehelenswert.
Hab gerade selbst so nen Fall gehabt und meinen Versorger bestimmt mittels Androhung einer Klage zu schnellstmöglichem Handeln aufgefordert. Parallel dreimal regelmäßig dort angerufen und auf einmal ging\'s dann doch noch fristgerecht. Bei schuldhaftem verzögern dürften im übrigen Schadensersatzansprüche entstehen.
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