Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Verbrauchabsrechnung ist da!
Harry01:
@Graf Koks
--- Zitat ---Nicht vergessen sollten Sie, die Rüge der Unbilligkeit AUF DEN GESAMTPREIS auszudehnen.
--- Ende Zitat ---
Okay, das werde ich mit einbringen
@RR-E-ft
--- Zitat ---Weitere Zahlungen nur unter entsprechendem Vorbehalt leisten.
--- Ende Zitat ---
Wie ist das mit den vorangegangenen Zahlungen? Kann da nachträglich mitgeteilt werden, daß auch diese Zahlungen unter Vorbehalt geleistet wurden?
Reicht es aus, dem Versorger schriftlich mitzuteilen, daß sämtliche zukünftigen Zahlungen unter Vorbehalt geleistet werden (die Anzahl der Zeichen auf dem Online-Überweisungsträger ist leider begrenzt, da ich neben der Verrechnungsnummer auch die Höhe der Abschlagsanteile von Gas und Strom vermerke)?
--- Zitat ---Soweit möglich selbst den zutreffenden Rechnungsbetrag ermitteln und diesen ggf. unter Vorbehalt zahlen.
--- Ende Zitat ---
Eigentlich hatte ich vor, einen Teil der Restzahlung als Druckmittel einzubehalten, damit ich eine korrigierte Abrechnung erhalte. Das ist aber wohl nicht so gut, oder?
RR-E-ft:
@Harry01
Nach dem Urteil des BGH vom 05.07.2005 - X ZR 60/04 braucht es schon keines Vorbehaltes, auch nicht in der Vergangenheit.
Zu dem Urteil gibt es einen Thread.
Das Urteil besteht aus 22 Seiten.
Ich hoffe, Sie sind nicht zu bequem.
Sie merken, ich bin nachtragend.
Für die Zukunft Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis einwenden, Zahlungen nur noch unter Vorbehalt leisten, dem Versorger also schriftlich mitteilen, dass zukünftige Zahlungen nur noch unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle und gerichtlichen Rückforderung geleistet werden, dabei an den Zugangsnachweis denken.
Und hiernach die entsprechenden Beträge weiter überweisen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Harry01:
@RR-E-ft
--- Zitat ---Ich hoffe, Sie sind nicht zu bequem.
--- Ende Zitat ---
Nicht mehr und nicht weniger als vorher auch. Ich wrede mir das Urteil mal zu Gemüte führen.
--- Zitat ---Sie merken, ich bin nachtragend.
--- Ende Zitat ---
Ja! Aber nicht erst heute....
--- Zitat ---dabei an den Zugangsnachweis denken.
--- Ende Zitat ---
Meinen Sie damit, daß ein Vorbehaltsvermerk in den Überweisungsträger rein muß?
RR-E-ft:
@Harry01
Ist Ihr Überweisungsträger schon einmal irgendwo zugegangen?
Ich hatte schon oben nicht angemerkt, dass man schlecht nachträglich einen Vorbehalt erklären kann.
Sie sollen ein Schreiben an den Versorger verfassen und daran denken, dass Sie einen Nachweis darüber haben, dass dem Versorger dieses Schreiben tatsächlich zugegangen ist.
Ich hoffe, ich trage nicht zuviel nach.
Wenn Sie sich schon nicht ändern wollen (nicht mehr und nicht weniger als vorher), bleibe ich auch so wie ich bin.
Ihre Fragen waren hier im Forum schon längst beantwortet.
Sie hätten nur etwas blättern brauchen.
Denn schon viele haben jetzt ihre Verbrauchsabrechnungen bekommen und standen vor der selben Situation.....
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Harry01:
Sorry Herr Fricke,
--- Zitat ---Sie sollen ein Schreiben an den Versorger verfassen und daran denken, dass Sie einen Nachweis darüber haben, dass dem Versorger dieses Schreiben tatsächlich zugegangen ist.
--- Ende Zitat ---
mein Fehler! Ich hatte mich verlesen.
--- Zitat ---Denn schon viele haben jetzt ihre Verbrauchsabrechnungen bekommen und standen vor der selben Situation.....
--- Ende Zitat ---
Richtig! Aber auf präzise Fragen gab es meist nur unpräzise oder ausweichende und zweideutige Antworten. Das ist mir in diesem Forum schon extrem aufgefallen und wird sich wohl auch nicht ändern (muß an dieser Stelle auch nicht ausdiskutiert werden), weshalb ich mir das Blättern erspart habe.
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