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Mahnbescheid

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HDN1970:
Hallo RR-E-ft,

würde es genügen wenn ich als Vollmacht schreibe.....
\"hiermit bevollmächtige ich .........geb. am........ in meinem Namen dem Mahnbescheid insgesamt zu widersprechen.\"

und wo muß der Bevollmächtigte dann unterschreiben? Ich vermute mal ganz unten, wo sonst ich unterschreiben müßte mit dem Zusatz i.V.

Oder würde es mehr Sinn machen, eine Vollmacht für einen RA aufzusetzen und meinen Briefkastenleerer zu bitten, den Vorgang beim RA abzugeben?

Gruß HDN1970

bolli:
Sie müssen irgend jemand eine Vollmacht erteilen, ob dem Briefkastenentleerer oder dem RA, bleibt sich gleich. Dieser unterschreibt dort, wo die Unterschrift des widersprechenden Mahnbescheidempfängers vorgesehen ist i.V. und seinem Namen und legt die Vollmacht im Original mit dem widersprochenen Mahnscheid beim Gericht vor (oder schickt es hin). Die Vollmacht müssen auch beide hinschicken, auch ein beauftragter RA.

Da beim Widerspruch ja nichts inhaltlich an Arbeit anfällt, reicht auch der Briefkastenleerer als Bevollmächtigter, so er denn zuverlässig ist. Und wenn nicht, bekommt der RA den Bescheid möglicherweise erst garnicht.  ;)

BerndA:
Hallo HDN 1970,

es gibt noch eine weitere Möglichkeit :

Wenn Sie eine Frist versäumen, weil Sie nachweisbar in Urlaub waren oder z. Bsp. krank waren, können Sie dem zuständigen Mahngericht ( IN NRW übrigens das AG Hagen) auch einen Antrag \" auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand\" zusenden.

So einen Antrag gibts z. Bsp. hier :

http://www.f-sb.de/service_ratgeber/musterbriefe/m003.htm

oder auch hier:

http://www.meine-schulden.de/fp_files/wiedereinsetzung-vorheriger-stand.pdf

Gruß

BerndA

bolli:
Bei der Wiedereinsetzung in der vorigen Stand wegen Urlaub sollte man aber vorsichtig sein. Im Gegensatz zur Krankheit (die Fälle in den Links von BerndA) ist Urlaub vorhersehbar und deshalb könnte eine Vorkehrung zur Postannahme getroffen werden.

Beim erstmaligen Mahnbescheid, dessen Eintreffen man nicht abschätzen kann, könnte dieser Weg noch funktionieren. Bei einer anschließend eintreffenden Klageschrift könnte dieser Weg aber ggf. schon versperrt sein, da man nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit dem eintreffen einer solchen Klageschrift rechnen musste. Da gibt es schon entsprechende konkretisierende Rechtsprechung.

Deshalb würde ich aus meiner Sicht eher die sichere Variante wählen. Bei meinen letzten Urlauben hatte mein Briefkastenleerer eine entsprechende Vollmacht und meine Urlaubstelefonnummer. Da war ich ganz entspannt. Leider ist aber nichts gekommen.  :D

userD0010:
@bolli

Bei meinem Beitrag hatte ich mich wegen des Begriffs \"i.A.\" mit dem i.V. vertan, tut mir leid. Bei der Frage der Vollmacht würde ich das unterschriebene Exemplar derselben mir im Falle des Eintreffens eines MW und dem zu folgenden Widerspruch eine Kopie beglaubigen lassen und diese mit dem Widerspruch an das zuständige AG zurücksenden.
Allerdings wird es doch wohl in den allermeisten Fällen der hier aktiven Forenteilnehmer möglich sein, dass der Briefkastenentlehrer diesen MB an die ihm bekannte Urlaubsadresse weiterreicht, damit der Original-Empfänger diesem mit seiner eigenen Unterschrift widersprechen kann; es sei denn, dass der Betroffene sich im außereuropäischen Ausland aufhält und das Risiko der Nachsendezeit zu groß wird. Und durch eine bekanntgegebene Telefon-Nummer des Betroffenen lassen sich all diese Möglichkeiten auch wohl abstimmen.

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