Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Mahnbescheid
HDN1970:
Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand helfen. Mal angenommen ich bekomme während meines Urlaubs einen Mahnbescheid, ein Zettel liegt im Briefkasten das man den Mahnbescheid bei der Post abholen soll/kann. Wenn das nicht erfolgt, wird der Mahnbeschied doch zurückgeschickt. Oder? Also ist er nicht zugestellt worden.
Selbst wenn irgendjemand den Briefkasten ausleert und evtl. sogar von der Post abholt, habe ich ja keine Möglichkeit zu widersprechen, da ich ja immer noch im Urlaub bin.
Wie verhält sich der Sachverhalt?
Gruß HDN
Christian Guhl:
Da liegt kein Zettel im Briefkasten, sondern der Mahnbescheid. Wenn Sie im Urlaub sind, bleibt er eben da liegen, bis Sie wieder zu Hause sind. Sie hätten ja jemand mit der Leerung beauftragen können. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der Briefträger die Zustellung (Einwurf in den Briefkasten) vorgenommen hat.
Falls Sie die Widerspruchsfrist (zwei Wochen) versäumen, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Gegen den können Sie auch noch Widerspruch erheben (falls Sie dann nicht wieder in Urlaub sind ;) ).
HDN1970:
erst mal danke für die schnelle Antwort.
ich habe auf der Hilfe-Seite gelsen, daß Mahnbescheide mit Postzustellungsurkunde zugestellt werden, daher die Frage.
Aber selbst wenn ich jemanden beauftrage, habe ich immer noch die A-Karte, weil mein \"Briefkasten-Leerer\" den Widerspruch für mich ja nicht machen kann. Ich hab sowas noch nie bekommen, aber ich vermute mal da muß ne Unterschrift von mir drunter.
Gruß
userD0010:
HDN1970
\"Aber selbst wenn ich jemanden beauftrage, habe ich immer noch die A-Karte, weil mein \"Briefkasten-Leerer\" den Widerspruch für mich ja nicht machen kann. Ich hab sowas noch nie bekommen, aber ich vermute mal da muß ne Unterschrift von mir drunter.\"
Sie können Ihrem \"Briefkasten-Leerer\" eine Vollmacht erteilen, einen evtl. eingehenden Mahnbescheid in Ihrem Auftrag zu öffnen und dem Mahnbescheid insgesamt zu widersprechen.
Dazu muss der Bevollmächtigte \"i.A.\" unterschreiben und Kopie seiner Vollmacht beifügen.
Damit dürfte der Widerspruch Gültigkeit haben.
RR-E-ft:
Ein Bevollmächtigter, der nicht eselig ist, hätte \"i.V.\" (in Vollmacht) zu unterzeichnen und ggf. das Original der Vollmacht beizufügen.
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