Original von Sentenza
\"Unter Bezugnahme auf die vom Bundesgerichtshof in seiner richtungsweisenden Leitsatzentscheidung vom 13.06.2007, Az. VIII ZR 36/06 getroffenen Feststellungen zur Billigkeit der Preisanpassungen zum ... Die zugrundeliegenden Preiserhöhungen sind wirksam.\"
Zunächst begründen Urteile, als Einzelfallentscheidungen, keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.
Ermitteln Sie die Grundlage Ihres eigenen Energiebezugs (Grundversorgung/Sondervertrag)?
Die Rechtsprechung des BGH hat sich seit 2007 weiter entwickelt, mit durchaus positiven Ansätzen für die Verbraucher. Nutzen Sie die
BdE - UrteilssammlungBeispielhaft seien hier die Entscheidungen vom 19.11.08, 17.12.08, 15.07.09 usw. als Lektüre empfohlen.
Leider dringen die höchstgerichtlichen Erkenntnisse nicht unbedingt zügig in die Niederungen der bayer. Justiz vor. Ein Risiko ist eine gerichtliche Auseinandersetzung allemal, jedoch auch nicht ganz aussichtslos.
Entscheiden müssen Sie selbst.