Energiepreis-Protest > enviaM

enviaM Systemfehler 3.Quartal 2009

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thogu:
Hallo,

Der Gasversorger enviaM hatte von Okt. bis Dez. 2009 große Probleme mit seinem gesamten EDV-System.
Dabei wurde bei vielen Kunden, so auch bei mir, keine monatl. Abschlagszahlung
durch die vereinbarte Lastschriftzahlung von den Girokonten der Gaskunden abgebucht !!
Ich habe selbst mehrmals die Hotline angerufen, da gab es jedesmal keine richtige Aussage, eigentlich wußten die dort überhaupt nix, warum da auf einmal nix mehr abgebucht wurde !!
Auch meine E-Mails dorthin ergaben keine Auskunft darüber !
Erst im Januar gab enviaM zu, o.g.Probleme besessen zu haben!
Und beschwichtigten mich, das kann doch mal vorkommen usw. und wollten es mit einer einfachen \"Entschuldigung\" abtun !
Im Gegenzug schrieb ich der enviaM :
\"Sie haben mit der Nichtabbuchung einen Vertragsbruch des bestehenden Gasliefervertrages begangen , verursacht durch Ihr eigenes grob fahrlässiges Fehlverhalten !!
Desshalb werde ich auf keinen Fall diese 3 Monate in der Jahresschlussrechnung
nachzahlen, diese Kosten der 3 Abschläge müssen Sie selbst tragen!\"
Wer hat denn nun hier geschludert und 3 Monate lang einen Fehler begangen?

Natürlich hat enviaM in der Jahresrechnung die fehlenden Abbuchungen wieder mit oben draufgepackt, habe sofort Widerspruch eingelegt !

Wer kann mir aus ähnlichen bekannten Fällen berichten oder noch besser :
gibt es zu sowas schon Präzidenzfälle zugunsten des Gaskunden (oder Stromkunden) , wenn ja , unter welchem Aktenzeichen sind diese registriert ?

Besten Dank im voraus.
thogu

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von thogu

Im Gegenzug schrieb ich der enviaM :
\"Sie haben mit der Nichtabbuchung einen Vertragsbruch des bestehenden Gasliefervertrages begangen , verursacht durch Ihr eigenes grob fahrlässiges Fehlverhalten !!
Desshalb werde ich auf keinen Fall diese 3 Monate in der Jahresschlussrechnung
nachzahlen, diese Kosten der 3 Abschläge müssen Sie selbst tragen!\"
Wer hat denn nun hier geschludert und 3 Monate lang einen Fehler begangen?

Natürlich hat enviaM in der Jahresrechnung die fehlenden Abbuchungen wieder mit oben draufgepackt, habe sofort Widerspruch eingelegt !

thogu
--- Ende Zitat ---


Wie sind Sie denn drauf?
Haben Sie selbst einen Systemfehler?

Wo steht denn, dass der Versorger verpflichtet ist, Abschläge zu verlangen und solche abzubuchen? Nirgends!

Wenn bisher nichts abgebucht wurde, ist das doch eher zu Ihrem Vorteil.
Selbstredend kann der Energieverbrauch zu den vereinbarten Preisen in Rechnung gestellt werden und ist auch zu bezahlen, wobei bereits geleistete Abschlagszahlungen selbstverständlich in Abzug zu bringen sind.

thogu:
Was soll diese blöde Anmache von Ihnen, wie ich drauf bin und noch schlimmer :
wie kommen Sie eigentlich dazu, mich hier zu beleidigen ?
Gehts noch? Was denken Sie eigentlich , wer Sie sind ?
VORSICHT !!!

Und dann müssen Sie mal alles richtig durchlesen, anscheinend haben Sie überhaupt nix kapiert !!

Der Gasversorger enviaM hat mir im April 2009 einen Gasliefervertrag mit einem unterschriebenen Zahlungs-und Abbuchungsplan für ein gesamtes Kalenderjahr zugesendet.
Daran habe ich mich zu halten, in dem ich die monatl. Abbuchung von meinem Girokonto gewährleiste und im Gegenzug hat sich genau so der Gasversorger an diese vertragliche Regelung zu halten, und sonst gar nichts !!
In meinem Fall hat sich der Gasversorger nicht an den unterzeichneten gültigen Vertrag gehalten und somit Vertragsbruch begangen !!!
Wenn ich anders herum keine Abbuchung der monatl. Abschlagszahlungen ermöglicht hätte (z.B. durch keine ausreichende Deckung) , wer hätte sich dann wohl umgehend und mit zusätzlichen Mahngebühren an mich gewendet ???
Richtig, mein Gasversorger !!
Und hätte sich dieses Gegenbeispiel z.B genau so lange (3 Monate) hingezogen, dann hätte mich enviaM vorzeitig gekündigt, so siehst nähmlich aus !!

Mir geht es jetzt eigentlich nur darum, dass ich diese 3 versäumten Abbuchungen der enviaM nicht mehr auf meiner Schlussrechnung haben und sehen will und auch nicht bezahlen werde, weil diese 3 Abschlagszahlungen enviaM alleine zu verantworten und somit auch finanziell zu tragen hat !!!

Haben Sie jetzt verstanden, worum es hier geht ??
Oder auf welcher Seite stehen Sie eigentlich ?
Bestimmt nicht auf der Verbraucher-Seite !!
In was für einem Forum bin ich hier nur gelandet ??

thogu

RR-E-ft:
Sie sind drollig. ;)

Wenn der Kunde sich vertraglich verpflichtet hatte, Abschläge (als Vorauszahlungen auf eine künftig erst festzustellende Schuld) zu zahlen, der Versorger vertraglich berechtigt wurde, solche Abschläge vom Konto des Kunden  abzubuchen, besteht noch lange keine vertragliche Verpflichtung des Versorgers hierzu.

Vor lauter VORSICHT hatte ich das Rechthaben vor langer Zeit schon studiert, mit staatlich attestiertem Erfolg. Es ist des Menschen Recht auf Erden, Recht zu haben und Jurist zu werden. Und selbstverständlich dürfen Sie die Frage aufwerfen, auf welcher Seite ich wohl stehe, weil ich Ihnen hier nicht nach dem Munde rede.  :D

Möglicherweise verstehen Sie aber auch, dass ich Sie von einem möglicherweise folgenschweren und kostspieligen Irrtum abzubringen/ zu befreien suchte. Normalerweise nehme ich dafür (nicht wenig) Geld. ;)


--- Zitat ---Original von thogu
Und dann müssen Sie mal alles richtig durchlesen, anscheinend haben Sie überhaupt nix kapiert !!

thogu
--- Ende Zitat ---

Na dann versuchen Sie es einfach mal, in aller Ruhe und Gelassenheit. ;)

courage:
@thogu

Mein Rat: Sie sollten auf RR-E-ft hören; er hat Recht. Und nicht gleich so aufregen.

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