@ Walter01
Haben Sie es mal mit einer deftigen Beschwerde, ausdrücklich an die Geschäftsleitung gerichtet, unter Bezug auf § 12 GasGVV bzw. § 40 EnWG versucht? Drohen Sie einen Mahnbescheid an, hilfsweise eine Klage, wenn zuviel bezahlte Beträge zu erstatten sind. Oder veranlassen Sie einen Mahnbescheid. Der Versorger macht es umgekehrt doch auch so.
Bei mir hat das in einem ähnlichen Fall Wunder gewirkt. In acht Tagen war alles paletti.
MfG