Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Canis: \"Kunden immer fair behandelt\"  (Gelesen 5336 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Canis: \"Kunden immer fair behandelt\"
« am: 01. April 2010, 01:16:44 »
Canis: \"Kunden immer fair behandelt\"

Wie denn das, wenn doch in den Sonderverträgen bis vor kurzem über 20 Jahre hinweg die gerade wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden vom BGH für unwirksam erklärten Klauseln in den Verträgen enthalten waren?!

Die Stadtwerke Dreieich wollen wenigstens Korrekturrechnungen an die Widerspruchskunden erstellen und einen zurückgestellten Betrag in Höhe von 1 Mio. EUR an ihre Kunden ausschütten. Siehste hier.
Die Stadtwerke Kreuznach beschränken sich auf die Aussage, sie wären fair gewesen, was nach der BGH- Entscheidung ja gerade widerlegt ist.

Am 08.04.2010 um 14.00 Uhr wird sich das Landgericht Bad Kreuznach damit zu befassen haben.

Kollege Dr. Hempel kommt extra aus Dortmund angereist, um wohl am nächsten Tag sodann  beim Amtsgricht Kleve Erklärungsversuche zu Gaspreisforderungen abzugeben.

Dr. Hempel hat das Landgericht Bad Kreuznach mehrfach vor dem Termin schriftsätzlich darauf hingeweisen, dass die BGH- Entscheidungen zur Unzulässigkeit der HEL- Preisklauseln auch in dem Verfahren der Stadtwerke Kreuznach vor dem dortigen Landgericht Bedeutung haben werden. Eine Billigkeitskontrolle finde bei den Gas- Sonderverträgen der Stadtwerke KH wegen der besonderen Preisänderungsklausel nicht statt. Wo er Recht hat, hat er Recht.  ;)

Wo er nicht Recht hat, hat man ihn \"nach Hause\" geschickt, so in einer Sache der Stadtwerke Kreuznach vor dem Landgericht Mainz als Kartellgericht. Falsches Forum, beschied das Gericht. Hätte er wissen müssen, nachdem er selbst vorgetragen hatte, die Stadtwerke hätten gar keine Monopolstellung. So war die dort angebrachte Klage dort unzulässig. ;)

Kunden fordern von Stadtwerken KH Geld zurück

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Canis: \"Kunden immer fair behandelt\"
« Antwort #1 am: 01. April 2010, 07:56:19 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Canis: \"Kunden immer fair behandelt\"

Wie denn das, wenn doch in den Sonderverträgen bis vor kurzem über 20 Jahre hinweg die gerade wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden vom BGH für unwirksam erklärten Klauseln in den Verträgen enthalten waren?!

Nun, der Fairnis halber sei erwähnt, dass das Vorhadensein der unwirksamen Preisanpassungsklausel und die faire Behandlung der Kunden nicht zwingend in Zusammenhang stehen.
Man kann (und hat auch) die Preise teilweise gesenkt, ohne das in den Klauseln eine Pflicht zur Preisanpassung vorhanden war. Ob dieses immer ausreichend war, ist eine andere Sache. Soll aber heißen: Ich kann meine Kunden aus preislicher Sicht (und dieser sachliche Inhalt ist ja das wesentliche an meinem Vertrag, warum ich ihn abschließe, der Rest ist (notwendiges) Beiwerk) auch fair behandeln, ohne eine wirksame Preisanpassungsklausel im Vertrag zu haben.

Fehler in Verträgen können formale oder inhaltlich sachliche Gründe haben. Bei ersteren kommt es oft auf die eigentlichen Inhalte sachlicher Art gar nicht mehr an. So auch bei den Sonderverträgen, wo es bei fehlerhaften und damit unwirksamen Preisanpassungsklauseln auf die Billigkeit (Angemessenheit) des Preises nicht mehr ankommt.

Soviel Zugeständnisse muss man den Versorgern schon machen. Das bedeutet natürlich nicht, dass die von den Versorgern immer wieder gebetsmühlenartig propagierten angeblich angemessenen (fairen) Preise dieses auch tatsächlich sind.
Da habe auch ich größte Zweifel bei zahlreichen Anbietern.

Da die faire Behandlung ohne wirksame Klausel an den meisten Stellen aber wohl nicht so sauber funktioniert, muss man eben auf die formalen Vertragsbestandteile bestehen und deren Umsetzung auch anschließend einfordern.

Insofern sehe ich den Zusammenhang zwischen Fairnis und formell unwirksamen Vertragsbestandteilen nur sehr begrenzt. Bedeutung erlangt dieser Tatbestand ja erst durch Probleme bei den sachlichen Inhalten.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Canis: \"Kunden immer fair behandelt\"
« Antwort #2 am: 01. April 2010, 12:21:15 »
Wenn eine HEL- Preisklausel vereinbart ist, sinkt der Gaspreis auch bei sinkenden HEL-Notierungen. Logisch. Gleichwohl ist die Regelung nicht fair, wie der BGH zutreffend beschieden hat.

Bei den SW KH konnte nachgewiesen werden, dass die spezifische Anwendung der Klausel über die Jahre annähernd  zu einer Verdopplung der Rohmarge (Differenz Abgabepreis/ Bezugspreis) geführt hat. Die Stadtwerke KH, beraten durch Kollegen Dr. Hempel, hatten ihre Bezugspreise beim Vorlieferanten offen gelegt, so dass es ein Leichtes war, eins und eins zusammenzuzählen.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Canis: \"Kunden immer fair behandelt\"
« Antwort #3 am: 02. April 2010, 15:30:43 »
OK, bei der HEL-Klausel haben Sie natürlich Recht, da hier ja immer ein Zusammenhang mit dem übrigen Markt (HEL) besteht.

Unser Versorger (Aggerenergie) behauptet ebenfalls, immer nur \"faire Preise\" genommen zu haben, ohne das eine HEL-Klausel bestand, also er \"eigenverantwortlich\" die Preise aufgrund seiner (unwirksamen) Preisanpassungsklausel (in Sonderverträgen) anpasste. Dieses aber aus meiner und vieler anderer Sicht eben nicht Fair !

Und wegen seiner unwirksamen Preisanpassungsklausel hat er nun ein Problem.  :D

Offline putzfee

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 45
  • Karma: +0/-0
Canis: \"Kunden immer fair behandelt\"
« Antwort #4 am: 02. April 2010, 21:16:55 »
Zitat
Original von RR-E-ft
...
Bei den SW KH konnte nachgewiesen werden, dass die spezifische Anwendung der Klausel über die Jahre annähernd  zu einer Verdopplung der Rohmarge (Differenz Abgabepreis/ Bezugspreis) geführt hat. Die Stadtwerke KH, beraten durch Kollegen Dr. Hempel, hatten ihre Bezugspreise beim Vorlieferanten offen gelegt, so dass es ein Leichtes war, eins und eins zusammenzuzählen.

Eine Verdoppelung der Rohmarge:

Damit ist doch wohl auch zugleich nachgewiesen, dass die Verbraucherpreise der SW KH unbillig im Sinne von §315 BGB sind ?

Wie kommt man an solche Zahlen des Versorgers ?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Canis: \"Kunden immer fair behandelt\"
« Antwort #5 am: 09. April 2010, 01:09:26 »

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz