Original von RR-E-ft
Canis: \"Kunden immer fair behandelt\"
Wie denn das, wenn doch in den Sonderverträgen bis vor kurzem über 20 Jahre hinweg die gerade wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden vom BGH für unwirksam erklärten Klauseln in den Verträgen enthalten waren?!
Nun, der Fairnis halber sei erwähnt, dass das Vorhadensein der unwirksamen Preisanpassungsklausel und die faire Behandlung der Kunden nicht zwingend in Zusammenhang stehen.
Man kann (und hat auch) die Preise teilweise gesenkt, ohne das in den Klauseln eine Pflicht zur Preisanpassung vorhanden war. Ob dieses immer ausreichend war, ist eine andere Sache. Soll aber heißen: Ich kann meine Kunden aus preislicher Sicht (und dieser sachliche Inhalt ist ja das wesentliche an meinem Vertrag, warum ich ihn abschließe, der Rest ist (notwendiges) Beiwerk) auch fair behandeln, ohne eine wirksame Preisanpassungsklausel im Vertrag zu haben.
Fehler in Verträgen können formale oder inhaltlich sachliche Gründe haben. Bei ersteren kommt es oft auf die eigentlichen Inhalte sachlicher Art gar nicht mehr an. So auch bei den Sonderverträgen, wo es bei fehlerhaften und damit unwirksamen Preisanpassungsklauseln auf die Billigkeit (Angemessenheit) des Preises nicht mehr ankommt.
Soviel Zugeständnisse muss man den Versorgern schon machen. Das bedeutet natürlich nicht, dass die von den Versorgern immer wieder gebetsmühlenartig propagierten angeblich angemessenen (fairen) Preise dieses auch tatsächlich sind.
Da habe auch ich größte Zweifel bei zahlreichen Anbietern.
Da die faire Behandlung ohne wirksame Klausel an den meisten Stellen aber wohl nicht so sauber funktioniert, muss man eben auf die formalen Vertragsbestandteile bestehen und deren Umsetzung auch anschließend einfordern.
Insofern sehe ich den Zusammenhang zwischen Fairnis und formell unwirksamen Vertragsbestandteilen nur sehr begrenzt. Bedeutung erlangt dieser Tatbestand ja erst durch Probleme bei den sachlichen Inhalten.