Original von Cremer
wenn definitv keine Kündung vorliegt, sind Sie immer noch SVK von damals.
Auch eine einseitige Änderung des Vertrages aufgrund eines Widerspruches ist rechtswidrig, zumal Sie diese Änderung nicht erhalten hatten.
Deshalb erneut in einem Schreiben mitteilen, dass Sie SVK sind.
Lieber Herr Cremer

das alles will Flaroht doch gar nicht wissen!!!
Ausserdem hat er, glaubt er!, eine rechtswirksame Kündigung erhalten, diese aber weggeschmissen 8o

Er will doch lediglich wissen, ob es grundsätzlich ! besser wäre TK oder SVK zu sein, und das, obwohl es ihm grundsätzlich ! eigentlich völlig egal ist, da er so oder so die Preise von 03 zahlt.
Warum er das dann aber wissen will, hat er uns allerdings noch nicht verraten.
Schon mal Flaroht rückwärts gelesen

Hauptsache, Sie sind beschäftigt.