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Ohne Urteilsspruch ist nach einstündiger Verhandlung am Amtsgericht Delbrück der Auftakt einer Prozessreihe im Rechtsstreit zwischen den Gaspreisrebellen der »Bürgerinititative Energiepreise« und Energieversorger Eon Westfalen Weser vertagt worden. Eon fordert von Gas-Kundin Annegret R. aus Delbrück, ausstehende Gasrechnungen in Höhe von insgesamt 3412 Euro zu begleichen.
Eon-Anwalt Drees stellte deshalb den Antrag auf Erlass eines Teilurteils, um mit richterlicher Aufforderung Annegret R. zur Zahlung der ausstehenden Summe zu bewegen. Richter Bolte folgte diesen Ansinnen nicht. Er brachte den grundsätzlichen Aspekt zur Sprache, dass nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes die Energieversorger ausreichend und einzeln nachweisen müssen, dass die mehrfachen Gaspreiserhöhungen gerechtfertigt waren. Für jede Erhöhung sei ein genauer Nachweis erforderlich. Bolte: »Ein Preisvergleich mit anderen Anbietern allein reicht als Begründung nicht aus.« Voraussichtlich am 30. April wird im Prozess zwischen Eon und Annegret R. ein Urteil erwartet.
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