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Nach der Entscheidung des BGH will das Versorgungsunternehmen die Verträge mit Haushaltskunden, die die unwirksame Preisanpassungsklausel enthalten, kündigen. Die Kündigung soll zum 30. Juni 2010 wirksam werden. Damit die Versorgung mit Erdgas übergangslos weiter erfolgen kann, werden die Stadtwerke gleichzeitig neue Verträge anbieten. Entsprechende Anschreiben sowie die neuen Angebote gehen in den nächsten Tagen raus. Die Kunden können sich entweder für das laut Stadtwerke besonders günstige Onlineprodukt entscheiden oder einen Gasfestpreisvertrag mit begrenzter Laufzeit abschließen. Von Rückzahlungen ist bei den Stadtwerken nicht die Rede. Sie wollen aber den Betroffenen, die sich für einen Gasfestpreis entscheiden, einen Bonus gewähren, um sich „für die Unanehmlichkeiten erkenntlich zu zeigen“.
der Tarif über zwei Jahre sei dabei am höchsten, da dieser für die Stadtwerke mit Risiken verbunden sei.
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