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Autor Thema: gaspreisentwicklung, einwand noch sinnig?  (Gelesen 3694 mal)

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Offline tommyt

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gaspreisentwicklung, einwand noch sinnig?
« am: 29. August 2005, 13:12:50 »
hallo,

wenn ich mir die preisentwicklung der grenzübergangspreise für gas dieses jahr auf der seite des  bundesamtes f. wirt. u. ausfuhrkontrolle anschaue, dann sin die preise zum vorjahr um ca 33% gestiegen.
macht ein rechtsstreit wegen der abrechnung für 2004 dann überhaupt noch sinn?
bafa.de/1/de/service/statistik/statistik2.htm

gruss
« Letzte Änderung: 29. Januar 2020, 10:07:29 von DieAdmin »

Offline RR-E-ft

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gaspreisentwicklung, einwand noch sinnig?
« Antwort #1 am: 29. August 2005, 13:29:17 »
@tommyt


Die Erdgasimportpreise sind gestiegen, haben im Mai 2005 das Niveau vom ersten Quartal 2001 erreicht.

Die nominale Erhöhung betrug insoweit 0,27 Cent/ kWh netto.

Sie müssten wissen, ob auch die Preissenkungen in der Vergangenheit ebenso im enstprechenden Umfange an Sie weiter gegeben wurden, wie die Preiserhöhungen.

Nach dem Tätigkeitsbericht des BKart 2003/2004 S. 138 ff., nachzulesen unter http://dip.bundestag.de/btd/15/057/1505790.pdf soll dies schon oft nicht der Fall gewesen sein. Nicht alle Erdgasimporte und nicht alle auf dem deutschen Erdgasmarkt gehandelten Gasmengen unterliegen der Ölpreisbindung.

Möglicherweise bezieht Ihr Versorger nur solche Gasmengen, die der Preisbindung schon nicht unterliegen. Woher sollten Sie das wissen?

Der gesamte  Erdgasimport war im Gesamtjahr 2004 um 3,3 Prozent billiger als 2003.

Mithin hätte es einer Preiserhöhung unter den o. g. Prämissen um 0,27 Cent/ kWh netto erst nach Abschluss der Heizperiode bedurft.

Die Preiserhöhungen im Herbst 2004 können wenig begründet werden.

Zudem unterfällt immer der Gesamtpreis einer Billigkeitskontrolle.

Die Gesamtpreise liegen steuer- und abgabenbereinigt bei allen deutschen Gasversorgern im europäischen Vergleich trotz EU- Binnenmarkt sehr hoch.

Zudem gibt es eine bundesweite Preisspreizung von 48 Prozent.

Dies alles ist nicht nachvollziehbar.

Zudem stellt das BKartA die langfristigen Verträge sowie auch die Ölpreisbindung selbst in Frage. Haben diese Verträge keinen Bestand, weil sie längstens kartellrechtswidrig und somit nichtig sind, können Preiserhöhungen nicht auf die Durchführung solcher Verträge gestützt werden.

Sie können sich gegen unbillige Preise zur Wehr setzen.

Es steht Ihnen frei, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen oder aber den Dingen weiter ihren Lauf zu lassen:

Die Ölpreise steigen immer weiter auf Rekordhöhen, ohne dass sich die Förderung, der Transport und die Verteilung von Erdgas deshalb insgesamt über die gesamte Lieferkette tatsächlich durch gestiegene Kosten verteuern könnten.

Irgendwo in der Lieferkette entstehen durch die drastisch gestiegenen Erdgaspreise deshalb nur ebenso gestiegene Gewinne, weil die Kosten ja gleich blieben.

Für gar niemanden ist die Entwicklung der Erdgaspreise durch die Preiskopplung deshalb \"gottgegeben\". Soweit die Konzerne darauf hinweisen, bei der Ölpreisbindung handele es sich um eine Art Verbraucherschutz, hat diese wohl versagt.

Wir sind erst gar nicht darauf angewiesen, dass die Erdgaspreise bei sinkenden Ölpreisen fallen, wenn die Erdgaspreise schon nicht mit den Ölpreisen steigen:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=10885

Auch die Gasversorger selbst könnten sich zur Wehr setzen.
Es gab schon Versorger, die dies getan haben und Erfolg damit hatten.

Aber das sind eben die berühmten Ausnahmen.

Vgl. auch hier:

Wie erfolgt Gas- Billigkeitskontrolle vor Gericht ?


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline RR-E-ft

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gaspreisentwicklung, einwand noch sinnig?
« Antwort #2 am: 30. August 2005, 14:31:30 »
@tommyt

Ich habe noch etwas zu ergänzen.

Vielleicht ist Ihnen in der Zwischenzeit auch so viel Gutes widerfahren:

http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/nw270805_1.htm


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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