AG Gummersbach, Urt. v. 17.03.10 Az. 16 C 139/09 Rückforderungsklage eines Gaskunden erfolgreichDas Gericht hält es unter Verweis uaf BGH VIII ZR 199/04 für zweifelhaft, dass in der Ausübung eines (nur vermeintlichen) einseitigen Leistungsbestimmungsrechts ein annahmefähiges Angbot des Versorgers auf Vertragsänderung zu sehen ist. Über die Frage, ob auch im Falle unwirksamer Klauseln in vorbehaltslosen Zahlungen eine Preisneuvereinbarung gesehen werden kann, wird der BGH in seiner für den 16.06.2010 in Aussicht gestellten Entscheidung VIII ZR 246/08 zu befinden haben.
Aggerenergie soll angekündigt haben, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Bericht in der Presse