Na, dass ENBW sich nicht darum reißt (und dieses wohl auch nicht muss), ist aus deren Sicht verständlich, da dieses ausschließlich Ihre Probleme sind. SIE haben ja den Elektriker beauftragt.
Und nun gilt es zwei Fragen zu klären:
1) Haben Sie einen Nachweis darüber, womit Sie seinerzeit 2008 den Elektriker beauftragt haben ? (Rechnung etc., woraus hervorgeht, dass er die Trennung vornehmen sollte/vorgenommen hat) UND
2) wenn 1) bejaht wird, der Stromkasten ordnungsgemäß verblombt wurde und möglichst danach auch nicht die Blombe entfernt wurde, damit dieser nicht behaupten kann, nach ihm sei noch jemand am Zähler gewesen.
Werden beide Fragen mit JA beantwortet, haben sie möglicherweise Regressansprüche an den Elektriker. In welcher Höhe, ist aber erst noch zu ermitteln, da Sie erstmal plausible Werte für Ihren Bereich haben müssen, um den möglichen Schaden zu beziffern.