Hallo!
Meine Freundin hat sich von einem SHK-Handwerksbetrieb im Herbst 2009 eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung und Trinkwassererwärmung einschließlich Kombispeicher in Berlin installieren lassen. Im Rahmen des selben Pauschalauftrages wurde der vorhandene Feststoffkessel gegen ein aktuelles Modell ausgetauscht. Der Auftrag wurde auf Grundlage der VOB (B) erteilt. Die Schlussrechnung ist beglichen.
Das Heizsystem umfasst nun, wenn ich das richtig überblicke, 7 Umwälzpumpen (Gaskessel, Solarkreis, Warmwasser-Wärmeübertrager, Feststoffkessel, Heizkreis, Trinkwarmwasser-Zirkulation). Kann die Kundin nachträglich die Aushändigung eines Anlagenschemas (R&I-Schema) verlangen, das der Bauausführung entspricht?
Die Kollektoren sind auf einem nur 22° geneigten, unverschatteten Dach aufgeständert montiert worden. Sie sind aus der Südrichtung ca. 57° nach Osten gedreht und stehen so hintereinander parallel zur Traufe.
Hätte der Fachandwerker nicht schriftlich darauf hinweisen müssen, dass es sinnvoller wäre, die Kollektoren exakt nach Süden oder wenigstens parallel zum Giebel auszurichten?
Kann die Kundin gegebenenfalls nachträglich einen Umbau der Kollektoraufstellung verlangen?
Bitte kein Bla-Bla, sondern Fakten!
Danke!
Moritz