Energiepreis-Protest > HanseWerk
Heute vom Amtsgericht Ladung erhalten
RR-E-ft:
@Black
Von dem sehr umfangreich geratenen Klageschriftsatz?
Bei guter Verteidigung wohl nicht, siehe Amtsgericht Winsen (Luhe)..
Reihenweise haben verschiedene Amtsgerichte bei entsprechender Verteidigung solche Klagen abgewiesen.
Bei E.ON Hanse kann man wohl mittlerweile ein Lied davon singen.
Komisch, dass man der Klage nicht ein Urteil des Landgerichts Hamburg beigefügt hat, das wohl eher auf den konkreten Fall passen wird.
faun:
Wollen Sie uns veralbern?
Gibt es Vorlagen, wenn ja, wo kann man diese beziehen ?
RR-E-ft:
Eine Muster- Klageerwiderung gibt es unter anderem hier.
Solche zu verwenden und nicht am konkreten Fall zu arbeiten, ist jedoch riskant, insbesondere, weil man möglicherweise in der - alles entscheidenden - mündlichen Verhandlung die eigenen Argumente gar nicht zutreffend darstellen kann, weil man es vielleicht nicht gedanklich durchdrungen hat und eben die einzeln vertretenen Rechtsauffassungen zu einzelnen Komplexen nicht kennt. So eine Musterklage- Erwiderung passt möglicherweise nicht zu dem konkreten Vortrag in der Klageschrift, die vom Amtsgericht zugestellt wurde.
Wenn man sich mit den notwendigen Behaupten/ Bestreiten/ Beweisen selbst nicht auskennt, sollte man besser einen Anwalt beauftragen.
Mancher verhaspelt sich leicht mit Vorlage.
Didakt:
@ faun
Wollen Sie allen Ernstes eine Klageerwiderung abschreiben? Diese Absicht zeugt davon, dass Sie sich vermutlich mit der fraglichen, schwierigen Thematik nicht ausreichend, vielleicht auch überhaupt noch nicht befasst haben! Ihr Vorhaben könnte allein an nicht beachteten bzw. nicht eingehaltenen Formalien scheitern. Wenn Sie sich als juristisch ungeschulter Mensch an dieser Sache - was im ersten Rechtszug durchaus möglich ist - versuchen wollen, hätten Sie sich für ein nächtliches Selbststudium zumindest für eine geraume Zeit BGB und ZPO unter das Kopfkissen legen müssen und dazu auch alle diversen Beiträge hier im Forum sowie auch die einschlägigen höchstrichterlichen Urteile nachvollziehbar zu Gemüte ziehen müssen. Gewandtheit in Wort und Schrift ist zudem logischerweise Voraussetzung.
Es kann ja sein, dass ich Ihre Frage falsch eingeschätzt habe. Dann bitte ich um Entschuldigung. Trotz allem wünsche ich Ihnen natürlich viel Erfolg und Obsiegen.
Freundliche Grüße
faun:
Wurde ich wohl falsch verstanden, es ging nur um die Formulierung der Erwiederung, innerhalb von 14 Tagen.
Bin aber trotzdem, in gerichtlichen Sachen, nicht so beschlagen, wie so mancher hier.
Mußte feststellen, das meine Rechtsschutz nicht greift, weil meine Kürzungen in 2006 begannen und mein Vertrag mit der Rechtsschutz 08.2007 begann.
Werde mich jetzt weiter beraten lassen und den Termin beim Amtsgericht angehen.
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