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Original von RR-E-ftHat der Bundespräsident schon gesagt, dass er mit der WDR- Intendantin deshalb gern tauschen würde?Was bekommen denn Geschäftsführer von Stadtwerken (Pfaffhausen Potsdam) oder Vorstände von Energiekonzernen allein dafür, dass sie vorzeitig gehen? Von verdienen möchte man ja in diesem Zusammenhang gar nicht reden.Hätte man dem Bundespräsidenten eine solche Abfindung angeboten, wäre der vielleicht auch schon wieder weg.
...Bei Auszug: Eine Begründung an die GEZ Drittens und das ist kein verspäteter Aprilscherz: Die GEZ möchte in Zukunft von jedem Bürger, der aus seiner Wohnung auszieht, eine Begründung erhalten. „Das geht die GEZ nichts an“, sagt Gayk....
Einige Monate vor seinem Inkrafttreten klagt ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Passau per Popularklage in Bayern gegen den haushaltsbezogenen neuen Rundfunkbeitrag. Im LTO-Interview erklärt Ermano Geuer, wieso die neue Abgabe nicht besser ist als die alte Gebühr, warum vor allem Studenten ihre Opfer sind und was passiert, wenn der Verfassungsgerichtshof ihm recht gibt.
Schade, dass es eine Popurklage nur in Bayern gibt
Bayern hat den Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag unterschrieben. Sobald ein bayerisches Gesetz in der Welt ist, kann ich dagegen klagen.
Wogegen genau richtet sich Ihre Klage?Die Klage richtet sich konkret gegen § 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV), § 5 Abs. 1 und 2 RBeitrStV, § 8 RBeitrStV und § 14 Abs. 9 RBeitrStV. Die Vorschriften regeln die Beitragspflicht im privaten und gewerblichen Bereich, sowie Vorschriften, deren Inhalt datenschutzrechtlich relevant ist.
Der neue Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig, sagt Anna Terschüren in ihrer Promotion. Die Brisanz: Sie arbeitet ausgerechnet in der Verwaltung des NDR. ...Ausgerechnet eine NDR-Mitarbeiterin kommt laut „Spiegel“-Bericht in ihrer Doktorarbeit zum Ergebnis, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. Die Abgabe sei in vielerlei Hinsicht „gleichheitswidrig“, zitiert das Nachrichtenmagazin in seiner neuen Ausgabe aus der Dissertation von Anna Terschüren über die „Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland“, die die Mitarbeiterin nebenberuflich an der TU Ilmenau verfasst. Die Autorin halte die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro im Monat für eine Steuer. Zudem verstoße der Beitrag gegen die Finanzverfassung....Zuvor hatte bereits der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart, die GEZ als verfassungswidrig erklärt: Es sei keine individuell zuzuordnende „Vorzugslast“, sondern eine „Gemeinlast“ und also eine Steuer – eine Abgabe, die auf „Raumeinheiten“ abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.
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