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Die Vorgaben des Gerichtes will GEW jetzt auch auf alle weiteren Sonderkunden anwenden, die im fraglichen Zeitraum wirksam Widerspruch eingelegt haben. Wie viele das genau sind und in welcher Höhe die Rückzahlungen den Energieversorger belasten werden, vermochte Thomann gestern nicht zu beziffern. Viele Forderungen aus den Jahren 2006 und früher seien aber nach Ansicht der GEW bereits verjährt.
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