Energiebezug > Vertragliches
Kündigung durch Gasversorger
Ready XL:
Hallo,
ich bewohne ein Reihenhaus in einer Reihenhaussiedlung mit insgesamt 11 Häusern. Sämtliche 11 Häuser werden aus einem zentralen unterirdischem Tank mit Flüssiggas versorgt.
Ich habe einen unbefristeten Liefervertragg mit einem bekannten Versorger aus dem Ruhrgebiet. (W.........AG). Dieser kündigt mir nun den Vertrag zum Ende des Jahres 2005 ohne Begründung.
Ich habe keinerlei Zahlungsrückstände, da ich eine monatl. Pauschale abbuchen lasse.
Das Einzige, was ich mir \"erlaubt habe\" ist, dass ich eine sogenannte \"Preisanpassungsklausel\" nicht akzeptiert habe und eine gewollte Preisanhebung ablehnte. Nachdem die Jahresendabrechnung kam, war noch ein Differenz von ca. € 65.- offen, die ich mit einer m.M. nach unberechtigten Erhöhung aus den maximal vergangenen 3 Jahren verrechnen wollte.
Jetzt hat der Versorger ohne Begründung zum Ende 2005 gekündigt. Gegen diese Kündigung habe ich erst mal Widerspruch eingelegt.
Kann mir jemand weiter helfen ?
Danke im Voraus
Ready XL
Watzl:
Vertrag und Kündigung - damit ist man mitten in der Juristerei. Verträage haben es an sich, dass sie geschlossen aber auch wieder beendet werden können. Wie das zu geschehen hat, sollte im Normalfall auch vereinbart sein. (Kleingedrucktes lesen).
Es wird sich wohl nicht verhinder lassen, dass der Vertragslieferant sich vom Acker macht. Vielleicht sind ihm Gründe zu entlocken. Muss er aber evtl. nicht kundtun.
Was aber auf keine Fall geht, ist - so mein Verständnis - den Gashahn einfach abdrehen und die Mieter in der Kälte stehen zu lassen. Hier sind sicherlich verträglich Übergangslösungen einforderbar.
Was bleiben wird ist aber die immer wieder sich in derselben Form ereignende Geschichte: die Gaskunden bezahlen am Ende den Rückbau der Tankanlage.
Wie ist der augenblickliche Sachstand?
Bitte berichten sie.
H. Watzl
Ready XL:
Hallo Watzl,
der momentane Stand der Dinge ist folgender. Nachdem der Gaslieferant den Vertrag zum 31.12.2005 gekündigt hat, als Begründung wurde angegeben, ich zitiere \"dass es keine Sinn mache, den Vertrag weiter zu führen, da eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns wohl nicht zustande kommen wird\" , Zitat Ende, habe ich Widerspruch eingelegt. Zum Zwecke der Endabrechnung und Abklemmen vom Tank wolle man sich zu gegebener Zeit melden.
Daraufhin schrieb der Gaslieferant, dass er auf der Kündigung des Gasversorgungsvertrages weiter bestehe. Allerdings wurde von einem Trennen der Versorgung nichts mehr erwähnt.
Diesem Schreiben widersprach ich erneut mit dem Hinweis, ich zitiere
\" ... Sie wissen sehr wohl, dass es für die Reihenhäuser hier in M..... keine Alternative zur Energieversorgung gibt. Und das wäre ein Ausnutzen einer Monopolstellung und willkürlich. Weiter schrieb ich, \"....abhängig von Ihrer weiteren Vorgehensweise wäre zu prüfen, ob ein Tatbestand nach § 240 STGB vorliegt\". Darauf habe ich bislang noch keine Antwort.
Fakt ist, dass ich als Einziger von insgesamt 11 Reihenhäusern, die allesamt aus einem zentralen Erdtank mit Flüssiggas versorgt werden, der letzten Preiserhöhung mittels Musterbrief des BDE mit Erfolg gegen diese Erhöhung gewehrt habe. In den Augen des Gaslieferanten gelte ich wahrscheinlich als \"Querulant\", und deshalb als Kunde uninteressant. Zum Preisgefüge ist zu sagen, dass für mich zur Zeit ein Preis von € 39,04 plus MWSt. pro 100 Liter gilt. Die anderen Eigentümer bezahlen € 42.- plus MWSt. pro 100 Liter. Meines Wissens ist dies ca. 30 % über dem durchschnittlichen Preis in der Region Süd II.
Die strittige Restforderung in Höhe € 67,55 wurde von mir unter Vorbehalt beglichen.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich mittels einer Schutzschrift vorsorglich gegen eine mögliche einstw. Verfügung des Lieferanten, mein Grundstück bzw. mein Haus betreten zu dürfen um die Gasversorgung zu kappen, vorgehen soll. Wenn ja, dann bräuchte ich hierzu Tipps, wie weiter vorzugehen ist.
Viele Grüsse
Ready XL
Ready XL:
Hi,
waren ja nicht gerade erschöpfend, die Tipps die ich hier im Forum erhalten habe.
Nun zum Stand der Dinge. Nachdem ich den strittigen Betrag von ca.
€ 67.- vorbehaltlich wieder überwiesen habe (hierzu ist die Passage im Gasvertrag widersprüchlich formuliert) kam Post vom Versorger.
Der Versorger bleibt bei seiner Kündigung und verweist mich entweder auf andere Energieträger umzusteigen (Erdgas ist bei mir nicht vorhanden) oder, und jetzt wird\'s sarkastisch, Flüssiggas aus Gasflaschen zu verwenden.
MFg
Ready XL
Watzl:
Es ist nicht ganz einfach, in einer Sache Tipps abzugeben, die sich offensichtllich auf rein juristischer Ebene bewegt. Selbst wenn der VErtrag vorliegen würde, wäre es für Nichtjuristen schwierig, wasserdichte Tipps abzugeben. Es bleit nur der Weg zum Anwalt und zwar zu einem Anwalt, der mit den Finten der Vertragsleute wohl vertraut ist. Hier wiederum mein Rat, sich an den Bund für Energieverbraucher zu wenden.
Ich möchte aber unbedingt Mut machen, zu streiten. Jeder Fall erhellt die Rechtslage und stärkt letztlich alle Verbraucher.
Bleiben sie unbedingt dran.
Frage: wie sieht es aus, kann man evtl. die anderen Reihenhäusler dazu bewegen, gemeisam einen eigenen Tank zu kaufen und sich damit die Abhängigkeit vom Vertragslieferanten zu ersparen? Wurde geprüft, ob der vorhandene Tank abgekauft weden kann?
Guten Erfolg
H.Watzl
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