Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigung durch Gasversorger  (Gelesen 9709 mal)

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Offline Ready XL

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Kündigung durch Gasversorger
« am: 26. August 2005, 17:23:17 »
Hallo,

ich bewohne ein Reihenhaus in einer Reihenhaussiedlung mit insgesamt 11 Häusern. Sämtliche 11 Häuser werden aus einem zentralen unterirdischem Tank mit Flüssiggas versorgt.

Ich habe einen unbefristeten Liefervertragg mit einem bekannten Versorger aus dem Ruhrgebiet. (W.........AG). Dieser kündigt mir nun den Vertrag zum Ende des Jahres 2005 ohne Begründung.

Ich habe keinerlei Zahlungsrückstände, da ich eine monatl. Pauschale abbuchen lasse.

Das Einzige, was ich mir \"erlaubt habe\" ist, dass ich eine sogenannte \"Preisanpassungsklausel\" nicht akzeptiert habe und eine gewollte Preisanhebung ablehnte. Nachdem die Jahresendabrechnung kam, war noch ein Differenz von ca. € 65.- offen, die ich mit einer m.M. nach unberechtigten Erhöhung aus den maximal vergangenen 3 Jahren verrechnen wollte.

Jetzt hat der Versorger ohne Begründung zum Ende 2005 gekündigt. Gegen diese Kündigung habe ich erst mal Widerspruch eingelegt.

Kann mir jemand weiter helfen ?

Danke im Voraus
Ready XL

Offline Watzl

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Kündigung durch Gasversorger
« Antwort #1 am: 24. September 2005, 21:21:52 »
Vertrag und Kündigung - damit ist man mitten in der Juristerei. Verträage haben es an sich, dass sie geschlossen aber auch wieder beendet werden können. Wie das zu geschehen hat, sollte im Normalfall auch vereinbart sein. (Kleingedrucktes lesen).

Es wird sich wohl nicht verhinder lassen, dass der Vertragslieferant sich vom Acker macht. Vielleicht sind ihm Gründe zu entlocken. Muss er aber evtl. nicht kundtun.

Was aber auf keine Fall geht, ist - so mein Verständnis - den Gashahn einfach abdrehen und die Mieter in der Kälte stehen zu lassen. Hier sind sicherlich verträglich Übergangslösungen einforderbar.

Was bleiben wird ist aber die immer wieder sich in derselben Form ereignende Geschichte: die Gaskunden bezahlen am Ende den Rückbau der Tankanlage.

Wie ist der augenblickliche Sachstand?
Bitte berichten sie.

H. Watzl

Offline Ready XL

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Kündigung durch Gasversorger
« Antwort #2 am: 25. September 2005, 11:29:13 »
Hallo Watzl,

der momentane Stand der Dinge ist folgender. Nachdem der Gaslieferant den Vertrag zum 31.12.2005 gekündigt hat, als Begründung wurde angegeben, ich zitiere \"dass es keine Sinn mache, den Vertrag weiter zu führen, da eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns wohl nicht zustande kommen wird\" , Zitat Ende, habe ich Widerspruch eingelegt. Zum Zwecke der Endabrechnung und Abklemmen vom Tank wolle man sich zu gegebener Zeit melden.

Daraufhin schrieb der Gaslieferant, dass er auf der Kündigung des Gasversorgungsvertrages weiter bestehe. Allerdings wurde von einem Trennen der Versorgung nichts mehr erwähnt.

Diesem Schreiben widersprach ich erneut mit dem Hinweis, ich zitiere
\" ... Sie wissen sehr wohl, dass es für die Reihenhäuser hier in M..... keine Alternative zur Energieversorgung gibt. Und das wäre ein Ausnutzen einer Monopolstellung und willkürlich. Weiter schrieb ich, \"....abhängig von Ihrer weiteren Vorgehensweise wäre zu prüfen, ob ein Tatbestand nach § 240 STGB vorliegt\".  Darauf habe ich bislang noch keine Antwort.

Fakt ist, dass ich als Einziger von insgesamt 11 Reihenhäusern, die allesamt aus einem zentralen Erdtank mit Flüssiggas versorgt werden, der letzten Preiserhöhung mittels Musterbrief des BDE mit Erfolg gegen diese Erhöhung gewehrt habe. In den Augen des Gaslieferanten gelte ich wahrscheinlich als \"Querulant\", und deshalb als Kunde uninteressant. Zum Preisgefüge ist zu sagen, dass für mich zur Zeit ein Preis von € 39,04 plus MWSt. pro 100 Liter gilt. Die anderen Eigentümer bezahlen € 42.- plus MWSt. pro 100 Liter. Meines Wissens ist dies ca. 30 % über dem durchschnittlichen Preis in der Region Süd II.

Die strittige Restforderung in Höhe € 67,55 wurde von mir unter Vorbehalt beglichen.

Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich mittels einer Schutzschrift vorsorglich gegen eine mögliche einstw. Verfügung des Lieferanten, mein Grundstück bzw. mein Haus betreten zu dürfen um die Gasversorgung zu kappen, vorgehen soll. Wenn ja, dann bräuchte ich hierzu Tipps, wie weiter vorzugehen ist.

Viele Grüsse
Ready XL

Offline Ready XL

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Kündigung durch Gasversorger
« Antwort #3 am: 20. Oktober 2005, 10:48:10 »
Hi,

waren ja nicht gerade erschöpfend, die Tipps die ich hier im Forum erhalten habe.

Nun zum Stand der Dinge. Nachdem ich den strittigen Betrag von ca.  
€ 67.- vorbehaltlich wieder überwiesen habe (hierzu ist die Passage im Gasvertrag widersprüchlich formuliert) kam Post vom Versorger.

Der Versorger bleibt bei seiner Kündigung und verweist mich entweder auf andere Energieträger umzusteigen (Erdgas ist bei mir nicht vorhanden) oder, und jetzt wird\'s sarkastisch, Flüssiggas aus Gasflaschen zu verwenden.

MFg
Ready XL

Offline Watzl

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Kündigung durch Gasversorger
« Antwort #4 am: 21. Oktober 2005, 16:49:53 »
Es ist nicht ganz einfach, in einer Sache Tipps abzugeben, die sich offensichtllich auf rein juristischer Ebene bewegt. Selbst wenn der VErtrag vorliegen würde, wäre es für Nichtjuristen schwierig, wasserdichte Tipps abzugeben. Es bleit nur der Weg zum Anwalt und zwar zu einem Anwalt, der mit den Finten der Vertragsleute wohl vertraut ist. Hier wiederum mein Rat, sich an den Bund für Energieverbraucher zu wenden.

Ich möchte aber unbedingt Mut machen, zu streiten. Jeder Fall erhellt die Rechtslage und stärkt letztlich alle Verbraucher.

Bleiben sie unbedingt dran.

Frage: wie sieht es aus, kann man evtl. die anderen Reihenhäusler dazu bewegen, gemeisam einen eigenen Tank zu kaufen und sich damit die Abhängigkeit vom Vertragslieferanten zu ersparen? Wurde geprüft, ob der vorhandene Tank abgekauft weden kann?

Guten Erfolg

H.Watzl

Offline Ready XL

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Kündigung durch Gasversorger
« Antwort #5 am: 21. Oktober 2005, 17:57:11 »
Hallo Watzl,

vielen Dank für das Posting. Ja wenn das so einfach wäre, elf Reihen-häusler unter einen Hut zu bekommen. Hatte auch daran schon gedacht.

Aber hier sind die meisten so unflexibel, sie nehmen halt fast alls so hin, so nach dem Motto, man kann ja eh nichts dagegen machen, außerdem will ich meine Ruhe haben. Dieser Phlegmatismus geht sogar soweit, daß man zu hören bekommt, ich kümmere mich nicht darum, die buchen (gemeint ist der Lieferabt) ja sowieso vom Konto ab.Daß die anderen 10 Reihenhäusler hier aber von meinem Engagement letztendlich profitiert haben, das nehmen die Leute gerne mit.

Himzu kommt noch, daß einige Reihenhäuser vermietet sind, und den Vermieter juckt das alles relativ wenig.

Solange in Deutschland noch so ein großeß Desinteresse in div. Belangen herrscht, auch wenn es doch um das Geld jedes Einzelnen geht, solange werden einige Wenige, es werden aber gottlob langsam immer mehr, die Kartoffel für andere aus dem Feuer holen.

Nichts für Ungut, ich kämpfe weiter.

Ready XL

Offline Frank Busch

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Kündigung durch Gasversorger
« Antwort #6 am: 25. Oktober 2005, 12:34:51 »
Bin auch kein Rechtsanwalt, aber habe mal irgendwo den Begriff \"Dauerschuldverhältnis\" gelesen. So mir nix dir nix Hahn zudrehen ist dem Gasunternehmen auch nicht möglich. Kann aber auch keinen definitiven Rat geben (Anwalt).
Ich warte jetzt erstmal wie es einem Bekannten ergeht, der 3 Jahre nicht getankt hat (Kaum zuhause, keine Kinder, Holzofen, Solarspeicher) und sein kleiner Tank ist immer noch 60% voll. Dem wurde auch schon die Kündigung angedroht. Aber kein Wort von seinem Eigentum (dem Gas nämlich).

Offline Ready XL

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Kündigung durch Gasversorger
« Antwort #7 am: 24. Dezember 2005, 14:06:26 »
....so, jetzt hat sich We....... AG zum Sperren der Gasversorgung angemeldet. Termin: 2.1.2006 zwischen 9:00 und 10:00 Uhr.

Die Angelegenheit ist ja mittlerweile bei meinem Rechtsanwalt.

Ready XL

Offline Kallista

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Kündigung durch Gasversorger
« Antwort #8 am: 07. Januar 2006, 17:53:59 »
Hallo Ready XL,

ich habe eben erst Ihr Posting gelesen und bin von der Art Ihres Gaslieferanten erschüttert. Die Leute von WestfalenGas wollen tatsächlich keinen „Querulant“ in einer so zahlungstreuen, abzockerfreundlichen Reihenhaussiedlung.

Leider kann ich Ihnen auch nicht weiterhelfen da in meinem Fall ich es war, der aus dem Knebelvertrag raus wollte. Es hört sich für Sie wahrscheinlich blöd an, aber bleiben Sie hart. Seitdem ich mich von meinem Lieferanten SalzgitterGas getrennt habe, zahle ich nur noch Bruchteile bei Gaslieferungen. Zeigen Sie den Tiefschläfern in Ihrer Siedlung was ne Harke ist. Haben Sie die Möglichkeit, irgendwo einen eigenen Tank aufzustellen oder zu verbuddeln?

Ich selbst würde im Notfall einen kleinen Tank im Vorgarten aufstellen lassen und bei der Befüllung würde ich fett den günstigeren Gaspreis an den Behälter schreiben. Vielleicht werden die Nachbarn ja wach und die ganze Siedlung zieht mit, so dass Sie sich wieder an den Gemeinschaftstank hängen können. Nur ist dann das Gas für alle günstiger.

Ich drücke Ihnen die Daumen und wünsche Ihnen viel Glück.

Viele Grüße
Kallista

Offline Ready XL

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Kündigung durch Gasversorger
« Antwort #9 am: 08. Januar 2006, 10:22:48 »
Hallo Kallista,

... zunächst mal vielen Dank für die Aufmunterung. Ja, diese Schnarchnasen haben zwar die Nichterhöhung des Gaspreises aus dem Okt. 2004 dankend mitgenommen,  es haben hier alle 18 Häuser auch die saftige Erhöhung vom Okt. 2005 erst gar nicht erhalten. Westfalen weiß ja letztlich immer noch nicht, wie sie hier eine pauschale Erhöhung durchsetzen will, ohne gegen das Urteil des LG Dortmund zu verstoßen.

Mir ist allerdings bekannt, daß in zwei weiteren, etwas kleineren Reihenhaussiedlungen mit zwei mal sechs Häusern hier im selben Ortsgebiet die beiden letzten Erhöhungen (2004 u. 2005) durchgesetzt wurden. Mir liegt das pauschale Erhöhungsverlangen von Westfalen in Kopie vor. Westfalen nutzt natürlich die Unwissenheit über die legalen Verbraucherrechte ihrer Kunden rigoros und schamlos aus. Aber dies ändert sich ja tagtäglich.

Mittlerweile habe ich Schritte unternommen, um die anderen Eigentümer zu einem Wechsel des Liefarnten zu bewegen. Ein eigener Tank im Vorgarten ist aus Platzgründen nicht möglich. Wenn ich diese Möglichkeit bestünde, hätte ich mir schon vor Jahren einen eigenen Tank besorgt.

Viele Grüße
Ready XL

P.S. Die Idee mit dem Preisschild am Tank finde ich ausgezeichnet

Offline Watzl

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Kündigung durch Gasversorger
« Antwort #10 am: 18. Januar 2006, 20:31:43 »
Vielleicht sollten sie ein Gastankatrappe im Vorgarten aufstellen und dort den Preis der freien Lieferanten draufschreiben.
 \"Das verlangt die Vertragsfirma und diesen Preis könnte wir auf dem Freien Markt bekommen\"

Vielleicht denkt dann mancher der Reihenhausnachbarn dann doch eher um?

H. Watzl

Offline biene

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Kündigung durch Gasversorger
« Antwort #11 am: 19. Januar 2006, 14:28:22 »
@ Ready XL

auch ich habe erschrocken gelesen, was sich dein Anbieter  da erlaubt - und noch nicht mal zu Recht!

schau mal auf diesen Seiten:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&

http://www.energieverbraucher.de/pre_cat_2-id_600-subid_1711__.html

http://www.energieverbraucher.de/pre_cat_2-id_600-subid_1704__.html
( keine Sperre!)

Vielleicht hilft Dir das weiter???

Gruß Biene

Offline Ready XL

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Kündigung durch Gasversorger
« Antwort #12 am: 20. Januar 2006, 13:19:27 »
.... danke biene, die Sache ist beim RA. Trotzdem nicht ganz einfach !

Ready XL

 

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