Energiepreis-Protest > Stadtwerke Jena-Pößneck

Klagen lohnt kaum

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bolli:
Bei der Frage, inwieweit der Vergleich lohneswert ist, ist meines Erachtens auch zu berücksichtigen, dass es hier ja wohl erstmal nur um Forderungen aus 2005 und höchstens noch 2006 ging (Mahnbescheid 2007) und somit noch eine Reihe anderer Forderungen offen sein könnten, falls der Beklagte noch darüber hinaus bei dem Versorger war. Insoweit hätte ein negatives Urteil für ihn ja auch wegweisenden Charakter, der nun nicht gegeben ist. Bei der Aufteilung 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Versorgers liegt der Schluss nahe, dass der Versorger auch etwaige später entstandene Ansprüche nicht wird komplett eintreiben können.
Man muss immer aufpassen, die meisten Ratten haben noch einen Schwanz.  ;)

Bezüglich der Kosten steht man sich natürlich besser, wenn man beizeiten für einen Rechtsschutz gesorgt hat, was aus meiner Sicht vor allem bei Tarifkunden oder einem Risiko, als solcher vor Gericht eingestuft zu werden (Gutachtenkosten) selbstverständlich sein sollte. Sonst lässt man es in den meisten Fällen bei dem Kostenrisiko wohl besser.

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